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Kindergipfel stellt wichtige Weichen. Weitere Anstrengungen nötig

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bewertet die Ergebnisse des “Kindergipfels” positiv. Die Einführung einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung U7a und des verbindlichen Einladungssystems sei ein guter Anfang. Darüber hinaus seien aber neue Netze erforderlich, in denen Informationen über gefährdete Kinder weitergegeben, bewertet und Hilfen geplant, organisiert und koordiniert werden...

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bewertet die Ergebnisse des “Kindergipfels” positiv. Die Einführung einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung U7a und des verbindlichen Einladungssystems sei ein guter Anfang, so BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann. Nun müsse sich die Politik aber dringend darum kümmern, Netze aufzubauen, in denen Informationen über gefährdete Kinder weitergegeben, bewertet und Hilfen geplant, organisiert und koordiniert werden.

Dr. Wolfram Hartmann: „Medienberichte in den letzten Tagen haben behauptet, Kinder- und Jugendärzte seien zu “feige”, der Polizei Verdachtsfälle zu melden, Vorsorgen seien daher kein Mittel, Kindesvernachlässigung und –misshandlung zu verhindern.

Diese These ist absurd.

Richtig ist dagegen: Allein mit Meldungen an die Polizei ist gefährdeten Kindern nicht zu helfen. Ausrastende oder abgestumpfte Eltern in sozialen Randlagen und ihre Kinder brauchen komplexe, individuelle und gut gesteuerte Hilfe. Dazu müssen alle mit dem Kindeswohl befassten Professionen zusammenarbeiten. Pflichtvorsorgen und zusätzliche Vorsorgen sind in einem solchen vernetzten Hilfssystem ein wichtiger Baustein. Sie können dazu beitragen, Gewalt und Misshandlung vorzubeugen. Die nun in Berlin beschlossene und vom BVKJ seit Jahren geforderte zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U7a mit 3 Jahren ist daher ein positives Signal. Zusätzlich sollte aber auch die große Vorsorge-Lücke zwischen 5 und 12 Jahren bald geschlossen werden. Erfreulicherweise haben einige Krankenkassen ihre Verantwortung erkannt und übernehmen die Kosten für die U10 (7. – 8. Lebensjahr), U11 (9.- 10. Lebensjahr) und J2 (16. – 18. Lebensjahr) im neuen Jahr. Wir hoffen, dass diese Vorsorgen in Kürze allen Kindern zur Verfügung stehen.
Ein Screening zur Früherfassung von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern sind Vorsorgen allerdings nicht. Ein solches ärztliches Diagnosesystem existiert auch weltweit nicht. Das haben ausdrücklich das Bundesministerium für Gesundheit sowie der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und der KBV festgestellt.”