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Kinderrechte: Wie geht es Kindern weltweit?

Das World Policy Analysis Center der Universität von Kalifornien (UCLA) veröffentlichte eine umfassende Analyse der Rechte der Kinder in 190 Ländern weltweit. Vor fünfundzwanzig Jahren (20. November 1989) beschlossen die Vereinten Nationen zusammen anderen Ländern ein bahnbrechendes Abkommen, das den Grundstein für die dringend benötigte Stärkung der Kinderrechte in vielen Ländern der Welt gelegt hat.

In der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht aller Kinder auf Schutz vor Gewalt, auf Beteiligung, auf Bildung, auf Gesundheit, auf eine eigene Meinung und viele weitere Rechte verankert.

UCLA bewertete 190 Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, inwieweit sie sie sich um die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention bemühen und sich für Kinder in kritischen Bereichen wie dem Recht auf Bildung, Schutz vor Kinderarbeit und Kinderheirat sowie Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen engagieren.

Wie geht es Kindern weltweit?

  • Kinderarbeit: Etwa168 Millionen Kinder auf der ganzen Welt leisten immer noch Kinderarbeit. Während 74% der Länder, die sich an der Kinderrechtskonvention beteiligten, nicht mehr zulassen, dass Kinder gefährlicher Arbeit nachgehen, erlauben fast die Hälfte dieser Länder – wenn man gesetzlichen Ausnahmefälle berücksichtigt - nach wie vor, dass Kinder Tätigkeiten nachgehen, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden, wie z.B. im Bergbau oder bei Fabrikarbeit.
  • Bildung: 24% der teilnehmenden Länder verlangen keine Gebühr für Unterricht bis zum Ende der weiterführenden Schulen (Mittelstufe und Oberstufe). Studiengebühren sind Hindernisse für Bildung, insbesondere für Mädchen und Kinder aus armen Familien, und es gibt nach wie vor große Lücken bei der Ausbildung über die Grundschule hinaus.
  • Kinderheirat: In 88% der teilnehmenden Länder gilt ein Mindestalter für die Ehe von 18 oder mehr Jahren. Aber wenn Ausnahmen mit Zustimmung der Eltern mit einbezogen werden, schützen nur 49% dieser Länder Mädchen vor einer frühen Heirat.
  • Diskriminierung: Nur 19% der teilnehmenden Länder schützen ausdrücklich das Recht auf Bildung für Kinder mit Behinderungen oder verbieten Diskriminierung im Bildungsbereich aufgrund einer Behinderung.
  • Elternurlaub: Die USA sind das einzige vermögende Land in der Welt, in dem es keine Garantie für bezahlten Mutterschutz oder bezahlte Elternzeit gibt.

In Deutschland und neun weiteren Staaten gilt seit dem 14. April 2014 das dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention.
“Es regelt ein Beschwerdeverfahren für Kinder und verleiht den Kinderrechten damit mehr Durchsetzungskraft. Kinder können sich danach an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf wenden und Verletzungen ihrer Rechte rügen. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat, in dem sie wohnen, nicht selbst gegen die Rechtsverletzung vorgeht. Damit sich alle Kinder weltweit gegen die Verletzungen ihrer Rechte wehren können, sollten in Zukunft noch viele weitere Staaten diesem Verfahren zustimmen.”, so Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Vorwort des “Übereinkommens über die Rechte des Kindes”, Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: <link http: newsroom.ucla.edu releases a-global-report-card-are-children-better-off-than-they-were-25-years-ago _blank external-link-new-window external link in new>University of California, Los Angeles (UCLA), <link http: www.bmfsfj.de redaktionbmfsfj broschuerenstelle pdf-anlagen _blank external-link-new-window external link in new>Übereinkommen über die Rechte des Kindes (November 2014, 5. Aufl.)