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Kindersicher Silvester feiern

Kinder-und Jugendärzte geben Tipps für richtigen Umgang mit Böllern und Raketen.

Böllern oder nicht böllern? Für Kinder und Jugendliche ist die Antwort klar. Sie lieben Feuerwerk. Doch der Umgang mit den Böllern ist gefährlich.
Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) beantwortet die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Silvesterböllern und -raketen.

Dürfen Kinder überhaupt mit Feuerwerk umgehen?

"Ganz klar: Nein! Dem Gesetz nach dürfen nur Personen über 18 Jahre Böller und Raketen kaufen und abbrennen. Eltern sollten daher dafür sorgen, dass ihre Kinder Raketen, Chinaböller und Co für Kinder nicht in die Hand bekommen."

Aber zusehen, wie andere es krachen lassen, ist doch nicht verboten?

"Nein, aber wichtig ist es, dass Eltern und Kinder einen Mindestabstand von fünf Metern zu den Böllern einhalten. Babys und Kleinkinder sollten mit ihren Eltern überhaupt nicht raus auf die Straße, sondern sich allenfalls das Spektakel vom Fenster aus anschauen. Und das Fenster sollte unbedingt geschlossen bleiben, damit sich keine Rakete in die Wohnung verirrt.
Ohren schützen: je kleiner die Kinder sind, desto besser sollten Eltern ihre Ohren schützen. Am besten mit Ohrstöpseln, sonst drohen Knalltraumata, die die empfindlichen Kinderohren dauerhaft schädigen können."

Gibt es denn auch kindgerechte, also ungefährliche Feuerwerke?

"Ganz ungefährliches Feuerwerk gibt es nicht. Eltern sollten beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung (für europäische Richtlinien) und die Registriernummer der Böller achten. Sie beginnt mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat beispielsweise die 0589. Es folgen die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer. Eine vollständige Registriernummer kann also 0589-F2-1254 lauten. Das CE-Zeichen ist ebenfalls kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Feuerwerk ohne das CE-Gütezeichen und Registriernummer kann aus osteuropäischer oder asiatischer Produktion stammen und aufgrund seines Inhalts unberechenbar gefährlich sein, zum Beispiel wegen zu kurzer Zündschnur vorzeitig explodieren."

Und was ist mit Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallerbsen?

"Auch bitte nur mit CE-Prüfzeichen. Die Kleinstfeuerwerke sind zwar weniger gefährlich als große Raketen, Eltern sollten aber trotzdem ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt damit alleine lassen. Kinder ab zwölf Jahren darf man zutrauen, dass sie Kleinstfeuerwerke unter Aufsicht abbrennen dürfen. Doch Vorsicht: nicht in der Nähe von Gardinen oder anderen leicht brennbaren Textilien oder z. B. Papierservietten. Immer eine feuerfeste Unterlage verwenden, etwa einen Teller. Für alle Fälle immer einen Krug mit Löschwasser bereitstellen!"

Was sollten Eltern beim Abbrennen von Raketen und Böllern beachten?

"Viele Städte und Gemeinden verbieten inzwischen in ihren Zentren das Böllern wegen der Brandgefahr und auch wegen der erheblichen Feinstaubbelastung. Daran sollte man sich halten. Raketen, Donner- und Kanonenschläge sollten nie aus der Hand entzündet werden. Nicht explodierte Knallkörper niemals erneut anzünden. Stattdessen liegenlassen und den Blindgänger nach etwa fünf Minuten mit Wasser übergießen.

Abgebrannte Feuerwerkskörper nicht liegenlassen - es könnten auch Blindgänger darunter sein, die Kinder am nächsten Tag eventuell unbeaufsichtigt abbrennen."

Und wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert?

"Brandverletzungen umgehend mit kühlem (nicht eiskaltem) Wasser oder nassem sauberen Handtuch kurz kühlen.

Je kleiner das Kind und je größer die Brandwunde, desto eher sollten Eltern in die Klinik oder Notambulanz fahren.Klagt das Kind am Tag danach über

Ohrgeräusche, sollte es dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.