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Kinderunterhalt soll an erster Stelle stehen

Ein großer Teil der unterhaltsberechtigten Kinder (31%) erhält vom unterhaltspflichtigen Elternteil keine oder unregelmäßige Unterstützung, oder die Zahlungen erfolgen nicht in der festgelegten Höhe. Deshalb soll eine Reform dafür sorgen, dass der Kinderunterhalt Vorrang gegenüber anderen Ansprüchen (wie z.B. ehemaliger Ehepartner) erhält…

Vor allem Einelternfamilien, speziell allein erziehende Mütter stehen vor vielen finanziellen Problemen. Einer der Hauptgründe dafür ist – neben fehlender Möglichkeiten der Kinderbetreuung - die häufig unzureichende Unterhaltszahlung (bei 31%). Durch eine Reform des Unterhaltsrechts soll nun eine Anpassung an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie eine Verbesserung und Vereinfachung der Bestimmungen erfolgen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs soll nur die angemessene Altersvorsorge gegenüber der Unterhaltspflicht vorgehen. Der Kinderunterhalt soll ansonsten die erste Stelle einnehmen, d. h., der Anspruch des ehemaligen Ehepartners, der die Kinder betreut, steht nach dieser Reform an zweiter Stelle hinter der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Sonstiger Ehegattenunterhalt soll in den dritten Rang fallen.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab und orientiert sich an der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“.