Impulslärm ist gehörschädigender als Dauerlärm. Er wird zudem nicht als gefährlich wahrgenommen. Viele bemerken erst viel später, dass ihr Gehör einen Schaden erlitten hat. Die kurzen Schallimpulse der Feuerwerkskörper können in einem Abstand von 2 m einen Spitzenpegel von 145 bis über 160 Dezibel erreichen, öffentliche Feuerwerke in unmittelbarer Umgebung sogar bis zu 190 Dezibel. Hörstörungen können bereits bei 85 Dezibel entstehen.
Wollen Eltern mit ihren Kindern ein Feuerwerk besichtigen, sollten Eltern die Ohren der Kinder mit Watte oder Ohrstöpsel schützen und darauf achten, dass sie in einem ausreichenden Abstand zu Silvesterraketen stehen (mehrere Meter). Um gefährlichen Mutproben, wie möglichst langes Festhalten eines Knallers, vorzubeugen, sollten Eltern ihre Kinder frühzeitig über die möglichen Verletzungsgefahren (Verbrennungen, Verlust der Finger, Augenverletzungen usw.) aufklären.
Falls Ihr Kind ein Pfeifen oder andere Geräusche im Ohr nach Silvester bemerkt, sollten Sie mit ihm zum Kinder- und Jugendarzt, da dies Anzeichen für einen Hörschaden sein können.