Kälte, Nässe und Wind begünstigen Erkältungen und andere Erkrankungen. Vor allem wenn sie mit Fieber verbunden sind, müssen Kinder das Bett hüten. „Kranke Kinder brauchen viel Nähe und Geborgenheit. Deshalb ist es für sie wichtig, dass ein Elternteil bzw. eine Betreuungsperson immer in Blick- bzw. Rufkontakt bleibt. Vorlesen, Geschichtenerzählen und Streicheleinheiten helfen, Kindern Geborgenheit zu vermitteln“, empfiehlt Gunhild Dr. Kilian-Kornell, Kinder- und Jugendärztin sowie Pressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Damit ein krankes Kind sich nicht alleine fühlt, kann tagsüber im Wohnzimmer bzw. wo sich die Betreuungsperson gerade aufhält auch ein „Schlafnest“ eingerichtet werden. Das „Krankenzimmer“ sollte angenehm temperiert sein und immer wieder Frischluft bekommen, indem etwa jede Stunde kurz stoßgelüftet wird. Muss der kleine Patient stark schwitzen, sollte er häufig einen frischen Schlafanzug und neue Bettwäsche bekommen. „Wadenwickel können bei Fieber kühlend wirken. Diese sollten aber nur bei warmen Beinen zum Einsatz kommen. Je älter das Kind ist, desto eher können Eltern kaltes Wasser anwenden. Bei jüngeren Kindern sollten die Wickel dagegen lauwarm sein“, empfiehlt Dr. Kilian-Kornell. Muss ein Zäpfchen eingeführt werden, sollte dieses mit warmem Wasser befeuchtet sein, damit es leichter „rutscht“. Wenn Kinder seitlich liegen und die Beine anziehen, gelingt es ihnen besser, den Afterschließmuskel locker zu lassen. Bei Babys hat sich die Rückenlage mit hochgezogenen Beinen bewährt.
Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit – unbezahlt vom Arbeitgeber. Bei mehreren Kindern stehen maximal 25 Tage zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld (gehaltsabhängig - etwa 70% vom Bruttogehalt, jedoch maximal 90% vom Nettogehalt). Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind jährlich auf 20 Tage – maximal 50 Tage. Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Wenn die Freistellung aber aus beruflichen Gründen schwierig ist und auch Oma und Opa nicht einspringen können, kann in manchen Städten ein häuslicher Betreuungsdienst behilflich sein (z.B. in München „Zu Hause gesund werden“), der geschulte Helfer/innen zur Verfügung stellt, um das kranke Kind in seiner gewohnten Umgebung zu betreuen.