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Krankenkassen raten von Impfung ab – heftige Kritik von Pädiatern

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisiert Patienteninformationen, mit denen einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten von der neuen Impfung gegen Meningokokken B abraten.

Nachdem ein 15 Monate altes Mädchens Ende Juni in Thüringen an den Folgen einer Meningokken-Erkrankung der Serogruppe B verstorben ist, waren entsprechende Schreiben von Krankenkassen an Patienten aufgetaucht, die um eine Erstattung der Impfung gegen Meningokokken B angefragt hatten. „Uns liegen Schreiben von Krankenkassen vor, in denen Patienten unmissverständlich von einer Impfung gegen Meningokokken B abgeraten wird. Besonders irritierend ist für uns, dass diesen Schreiben eine Stellungnahme eines bekannten Impfkritikers beigefügt sind, in der auch die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfung gegen Meningokokken C kritisiert wird. In diesem Fall verstoßen die Kassen gegen die verbindlichen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. In einem Schreiben wird sogar behauptet, dass wir Kinder- und Jugendärzte selten über Risiken und Nebenwirkungen dieser Impfung aufklären würden“, zitiert Dr. Wolfram Hartmann aus einer Stellungnahme einer großen deutschen Betriebskrankenkasse. „Diesen Vorwurf weisen wir mit Nachdruck zurück“, betont Hartmann. Die Impfung gegen Meningokokken B, die in Deutschland seit Dezember 2013 zur Verfügung steht, wird inzwischen von mehr als 50 gesetzlichen Kassen ganz oder teilweise erstattet. Eine allgemeine Impfempfehlung durch die STIKO gibt es aus unterschiedlichen Gründen noch nicht. Eltern können nach der Beratung durch den Arzt selbst entscheiden, ob sie eine Impfung ihrer Kinder mit diesem neuen Impfstoff vornehmen lassen möchten oder nicht.

7 von 10 Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland werden durch den Erreger der Serogruppe B verursacht

Eine Meningokokken-Meningitis ist bei Medizinern besonders gefürchtet, da diese Infektion sich im ganzen Körper ausbreitet und nicht selten auch innerhalb von nur 24 Stunden zum Tod führen kann. „Bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung müssen wir Ärzte schnell reagieren. Nur bei rechtzeitiger Gabe eines Antibiotikums kann die Vermehrung dieser gefährlichen Bakterien im Körper gestoppt werden. Durch die Einführung der Impfung gegen Meningokokken C seit 2006 hat sich die Zahl der Erkrankungen durch diesen Erreger Jahr für Jahr reduziert. Inzwischen erkranken nur noch 200 bis 300 Menschen hierzulande an Meningokokken – die Mehrzahl davon an Meningokokken B. Jeder einzelne Fall, wie auch der des kleinen Mädchens in Thüringen, ist tragisch. Insofern sollten die Eltern über die Möglichkeit der Impfung aufgeklärt werden – und zwar vom Arzt – nicht von der Krankenkasse. Impfungen gehören sicherlich zu sinnvollen Präventionsmaßnahmen, die eine Krankenkasse für ihre Versicherten erstatten sollte“, vergleicht Hartmann auch mit freiwilligen Satzungsleistungen wie Osteopathie, die von zahlreichen Krankenkassen für ihre Versicherten angeboten und mit 60 € pro Sitzung 44 % höher vergütet wird als eine Kinderfrüherkennungsuntersuchung. Zu den Kassen, die diese Impfung noch nicht für ihre Versicherten erstatten, gehören u.a einige großen Ersatzkassen (Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, KKH) sowie z.B. auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Baden Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die diese Impfung erstatten, finden Sie im<link http: www.kinderaerzte-im-netz.de fileadmin pdf uebersicht_kostenuebernahme_meningokokken-b-impfstoff.pdf _blank external-link-new-window external link in new> Fokus.