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Lehrer, Erzieher und Mitschüler oft unzureichend informiert über Diabetes

Viele Lehrer und Erzieher sind unzureichend informiert über Diabetes Typ 1; die häufigste Stoffwechselerkrankung bei Kinder und Jugendlichen. Sie befürchten falsch zu handeln, wenn sie den Kindern helfen, den Blutzucker zu kontrollieren oder Insulin zu injizieren.

Experten rechnen damit, dass die Zahl der Kinder unter 15 Jahren mit Diabetes Typ 1 bis 2020 um 70% steigen wird. Dazu kommt eine deutliche Zunahme des Diabetes-Typ-2. Bei Jugendlichen haben sich die Neuerkrankungen in den letzten zehn Jahren verfünffacht. „Lehrer, Erzieher und Schüler sollten sich daher über den Diabetes ihrer (Mit-)Schüler informieren“, rät Bläsig. Dies dient der Akzeptanz und verbessert die Hilfestellung im Notfall wie etwa bei einer Unterzuckerung.

Vor allem die Unterschiede zwischen Diabetes Typ 1 und Typ 2 seien meist nicht bekannt und sorgen immer wieder für Vorurteile. „Junge Menschen mit Diabetes brauchen weder geschont werden noch sollten sie eine Sonderrolle spielen“, sagt die diabetesDE-Chat-Expertin. Sie seien genauso belastbar wie ihre gesunden Altersgenossen. Erzieher und Mitschüler sollten jedoch einige Fakten kennen: Beim Sport oder unter Stress kann der Blutzucker stark schwanken. Es kann zu Unterzuckerung kommen. Daher rät Bläsig, Traubenzucker oder ein Müsliriegel zur Behandlung einer Unterzuckerung bereit zu legen. Vor Ausflügen oder auswärtigen Übernachtungen sollten die Eltern mit den Lehrern Absprachen treffen. So können sie die Insulinbehandlung und Ernährung für den Tag vorbereiten.

„Unverändert gilt bundesweit die Regelung, dass Lehrer nicht verpflichtet sind, bei der Blutzuckerkontrolle oder Insulingabe zu assistieren“, sagt Rechtsanwalt Oliver Ebert. Die Gabe eines Medikaments an einen Schüler mit Diabetes ist aber in den meisten Fällen als versicherte Tätigkeit zu werten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. „Erziehungsberechtigte sollten die Medikamentengabe als Teil der Personensorge auf die Schule oder eine Lehrkraft übertragen“, so DGUV-Pressesprecher Stefan Boltz. Dann ist ihr Kind mit Diabetes bei einer Medikamentengabe während des Schulbesuchs durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dabei ist es unerheblich, ob das Medikament durch eine angestellte oder verbeamtete Lehrkraft gegeben wurde. Auch die angestellten Lehrkräfte sind bei der Medikamentengabe unfallversichert. „Für beamtete Lehrkräfte greift die Unfallversicherung nicht, sondern die Dienstunfallfürsorge“, so Boltz.

Weitere Informationen:

  • <link http: www.diabetesde.org ueber_diabetes diabetes_bei_kindern _blank external-link-new-window external link in new>Diabetes bei Kindern
  • <link http: www.diabetesde.org ueber_diabetes diabetes_bei_kindern fuer_erzieher_und_lehrer _blank external-link-new-window external link in new>Informationsbroschüre für Erzieher und Lehrer der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD)
  • <link http: www.diabetesde.org ueber_diabetes diabetes_bei_kindern wichtige_adressen _blank external-link-new-window external link in new>Wichtige Adressen für Kinder und Jugendliche in Deutschland
  • <link http: www.schulebza.de rsplus images medikamente handlungsempfehlung_chronische_erkrankungen.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Chronische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter – Handlungsempfehlungen und Rahmenbedingungen im schulischen Alltag. Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 31.01.2014 (9416 B – 51 311/30)

Quelle: <link http: www.diabetesde.org _blank external-link-new-window external link in new>diabetesDE, <link http: www.diabetesde.org fileadmin users patientenseite pdfs_und_texte infomaterial gesundheitsbericht_2014_kl.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2014
Gesundheitsbericht 2014