„Wenn möglicherweise solche Impfdaten verloren gegangen sind, sollte bei unsicherer Erinnerung lieber erneut gegen Masern geimpft werden. Es besteht keine Gefahr, wenn Sie eine Masernimpfung auch mehr als zweimal erhalten. Nur immungeschwächte Patienten müssen vorsichtig sein, da der Masernimpfstoff ein Lebendimpfstoff ist“, erklärt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Lebendimpfstoffe enthalten eine stark abgeschwächte „lebende“ Variante des Krankheitserregers. Totimpfstoffe setzen sich meist aus abgetöteten Viren- oder Bakterienbestandteilen zusammen. Obwohl es das Ziel war, Masern in Deutschland bis 2015 auszurotten, gab bzw. gibt es nach wie vor zahlreiche Infektionen – so z.B. in Berlin, da die Durchimpfungsraten in Deutschland noch zu gering sind. Anfangs waren in Berlin vornehmlich Asylsuchende - insbesondere aus Bosnien und Herzegowina oder Serbien - betroffen, doch grassierte das hochansteckende Virus rasch auch unter der Berliner Bevölkerung. Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Der Kontagionsindex liegt nahe 100%, d.h. von 100 Patienten, die nicht immun gegen Masern sind und in Kontakt mit den Viren kommen, erkranken nahezu alle.
Eine Maserninfektion äußert sich zunächst ähnlich wie eine Erkältung mit Husten, dann kommt es zu einem plötzlichen Temperaturanstieg bei gleichzeitiger Ausbildung des typischen Masernausschlages. Der Allgemeinzustand verschlechtert sich drastisch. Nach einer Plateauphase von einem bis zu mehreren Tagen mit hohem Fieber senkt sich die Temperatur spontan in den Normbereich. Viele Kinder überstehen Masern ohne Komplikationen, doch manche entwickeln eine Lungenentzündung und einzelne sogar eine Gehirnentzündung (Enzephalitis). Auch Todesfälle sind möglich. Erkranken Kinder im ersten Lebensjahr, sind sie besonders gefährdet, eine schleichende und letztlich tödliche Gehirnentzündung, die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), zu entwickeln. „Da die erste Masern-Impfung erst ab einem Alter von 11 Monaten erfolgen kann, ist es wichtig, dass die Mutter selbst gegen diese hochansteckenden Viren immun ist. Denn dadurch erhalten Säuglinge von ihrer Mutter zumindest noch etwa 5 bis 6 Monate einen Nestschutz. Ein weiterer Schutz bietet die Immunisierung von engen Kontaktpersonen“, rät Dr. Fegeler. Eine Immunisierung gegen Masern kann auch eine mögliche Fehl- oder Frühgeburt als Erkrankungsfolge verhindern helfen.
Die Masern-Viren verbreiten sich leicht über die Luft, wenn eine infizierte Person hustet oder niest und jemand in dessen Nähe die infizierten Tröpfchen einatmet. Auch durch direkten Kontakt mit Viren-haltigen Körperflüssigkeiten von Nase oder Mund erfolgt eine Ansteckung. Das Virus kann bis zu zwei Stunden auf Oberflächen oder in der Luft überleben. So sind Menschenansammlungen und Gemeinschaftseinrichtungen „ideale“ Orte für einen Ausbruch.
Üblicherweise wird die erste Masern-Impfung nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin zwischen dem vollendeten 11. bis zum 14. Lebensmonat verabreicht. Eine zweite Masern-Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Wurden die Impfungen nicht im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt, empfiehlt die STIKO, diese unbedingt bis zur Volljährigkeit des Kindes nachzuholen.
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