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Meningokokken-B-Impfung: Erstattung bleibt freiwillige Leistung der Krankenkasse

Die Erstattung der Meningokokken-B-Impfung bleibt freiwillige Leistung der Krankenkassen. Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat den neuen Impfstoff gegen Meningokokken der Serogruppe B, der seit Januar 2013 in Europa zugelassen ist, noch nicht in ihren aktuellen Impfkalender von 2014 aufgenommen.

Es sollen weitere Studienergebnisse und Erfahrungen anderer Länder abgewartet werden. Damit sind Krankenkassen nach wie vor nicht verpflichtet, die Kosten für die Impfung zu übernehmen. Die Empfehlungen der Länder Sachsen und Mecklenburg Vorpommern, Säuglinge gegen Meningokokken B zu impfen, reichen nicht für eine gesetzlich geregelte Erstattung aus. Bisher zahlen 46 Gesetzliche Krankenkassen ganz oder teilweise eine solche Immunisierung auf freiwilliger Basis. „Eltern sollten sich bei ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten lassen. So lange es keine allgemeine Empfehlung gibt, kann auch keine Herdenimmunität erreicht werden, d.h. es ist eine Frage des individuellen Schutzes. Säuglinge sind besonders gefährdet und sollten deshalb bereits ab einem Alter von zwei Monaten eine Impfung erhalten. Bei Kleinkindern und Teenagern kann eine Nachholimpfung sinnvoll sein, denn im Jugendalter gibt es einen weiteren Erkrankungsgipfel“, so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Der BVKJ schließt sich damit der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) an.

Neue Impfung genauso gut verträglich wie Standardimpfstoffe

Bis Juni 2014 wurden nach den Angaben von IMS Health in Deutschland fast 35.000 Dosen des neuen Meningokokken-B-Impfstoffs abgegeben. Ungewöhnliche Nebenwirkungen wurden nicht gemeldet. „Der neue Impfstoff wird bei uns in der Praxis routinemäßig allen Eltern mit Säuglingen angeboten. Dieser Impfstoff ist – wie alle modernen Impfstoffe – sehr gut verträglich. Auch erhöhte Fieberreaktionen treten nicht häufiger auf als bei den Standardimpfstoffen. Daher impfen wir den Impfstoff gemeinsam mit der Sechsfachimpfung und der Impfung gegen Pneumokokken bei der Grundimmunisierung“, berichtet Philipp Schoof von den Erfahrungen nach über 300 verimpften Dosen aus seiner Praxis in München. Daher impfen wir den Impfstoff gemeinsam mit der Sechsfachimpfung und der Impfung gegen Pneumokokken bei der Grundimmunisierung“, berichtet der Pädiater Dr. Philipp Schoof von den Erfahrungen nach über 300 verimpften Dosen aus seiner Praxis in München.

Und auch aus anderen Ländern liegen konkrete Ergebnisse vor. In den USA wurde der Impfstoff zur Eindämmung von Ausbrüchen vor allem unter College-Besuchern bereits eingesetzt. Mehr als 5.000 Studenten der Universität Princeton erhielten die erste Dosis des Impfstoffs im Dezember 2013, mehr als 4.700 Studenten eine zweite Dosis im Februar 2014. Über 9.000 UCSB-Studenten (University of California, Santa Barbara) bekamen die erste Dosis des Impfstoffs im Februar und März 2014. Im März dieses Jahres hat das Joint Committee on Vaccination and Immunisation (JCVI) aufgrund der bisherigen Studienergebnisse der Regierung von Großbritannien empfohlen, den Impfstoff für alle Säuglinge einzuführen. In Australien fordert die entsprechende Impfkommission (ATAGI), die Meningitis-B-Impfung Säuglingen und Jugendlichen routinemäßig zu verabreichen.

Fast ein Viertel der jungen Erwachsenen sind Keimträger ohne Symptome

Bei etwa 10% der Gesamtbevölkerung und bei fast einem Viertel der jungen Erwachsenen besiedeln <link internal-link internal link in current>Meningokokken – vorwiegend der Serogruppe B – die Schleimhäute des Nasen-Rachen-Raums, ohne Beschwerden zu entwickeln. Warum manche Patienten erkranken und andere nicht, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Babys sind kaum Keimträger, doch mit zunehmendem Alter nimmt die Rate bei Kindern zu und erreicht ihren Gipfel mit 15 bis 24 Jahren. Säuglinge sind vermutlich aufgrund ihres noch nicht ausgereiften Immunsystems besonders infektionsgefährdet. „Eine Meningokokken-Erkrankung ist zwar selten, aber sehr gefährlich, da sie innerhalb von 24 Stunden zum Tod führen kann. Nur eine frühzeitige Behandlung mit Antibiotika kann die rasante Vermehrung dieser gefährlichen Bakterien im Körper aufhalten. Die Symptome sind gerade bei Babys oft nicht eindeutig“, warnt Dr. Hartmann. Wenn ein Säugling das Essen verweigert, sich erbricht, unruhig oder apathisch ist, schrill schreit, Krämpfe und /oder eine vorgewölbte Fontanelle hat, kann dies – muss aber nicht – auf eine Meningokokken-Infektion hinweisen. Typische Krankheitszeichen sind schlagartig einsetzendes Fieber, starke Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Lichtempfindlichkeit, Schwindel, Erbrechen und eine schmerzhafte Genickstarre.

Zwischen 2009 und 2011 verstarben fast 8% der Patienten aufgrund einer invasiven Meningokokken-Erkrankung. Gefürchtet sind auch die Folgen der Krankheit. Bei 10 bis 15% der Patienten hinterlässt die Krankheit Schäden, wie u.a. Entwicklungsstörungen, Intelligenzminderung, Schädigung des Innenohrs, Hirnnervenlähmungen, einseitige Lähmungen oder Krampfanfälle. Unter Umständen kann eine Amputation eines Körperteils erforderlich sein. Wenn die Bakterien eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen, wird die Blutgerinnung gestört. Es bilden sich Blutgerinnsel, die im Blutstrom mitschwimmen und kleinere Blutgefäße verstopfen können (Embolier). Davon abhängige Körperteile werden nicht mehr durchblutet und nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Sie sterben ab.

In Deutschland sind Meningokokken B für die Mehrzahl der gemeldeten Meningokokken-Erkrankungen verantwortlich.

Eine Liste der Krankenkassen, welche die neue Meningokokken-B-Impfung erstatten, finden Sie hier im <link http: www.kinderaerzte-im-netz.de fileadmin pdf uebersicht_kostenuebernahme_meningokokken-b-impfstoff.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Fokus.

Quellen

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