Alle Krankenkassen müssen Mütter- bzw. Mutter-Kind-Kuren künftig wieder voll bezahlen. Auch werden die Leistungen für Eltern von todkranken Kindern verbessert. Entsprechende Gesetzesänderungen beschloss der Bundestag am letzten Freitag in Berlin.
Bisher konnten die Kassen über ihre Satzung regeln, ob sie Vorsorge und Rehabilitation in Einrichtungen des Müttergenesungsgewerkes ganz oder nur anteilig übernehmen. Nach Angaben des Ministeriums zahlten immer weniger Kassen die Mutter-Kind-Kuren noch ganz. Die Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass künftig wieder alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen diese Kuren voll erstattet bekommen. Die Mehrkosten für die Kassen werden auf fünf Millionen Euro geschätzt.
Zugleich werden die Leistungen für Eltern von unheilbar kranken Kindern verbessert. So erhält ein Elternteil unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld und auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Voraussetzung ist, dass das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei älteren Kindern greift der Anspruch nur, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Mehrkosten für die Kassen werden als geringfügig eingestuft.
Weitere Informationen zu Mutter-Kind-Kuren bzw. -Maßnahmen gibt die Techniker Krankenkasse im Lexikon auf ihrer Service-Seite unter www.tk-online.de