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Neue U7a entspricht nicht den Anforderungen des BMG

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisiert, dass die aktuell geplante Umsetzung der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung U7a für Kinder mit drei Jahren keinerlei Untersuchungen zur Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern vorsieht. Dies hatten der Berufsverband der Augenärzte (BVA) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gefordert...

"Wir begrüßen es zwar, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unseren seit nunmehr drei Jahren auf dem Tisch liegenden Vorschlag für einen Ausbau und eine inhaltliche Neugestaltung der Kindervorsorgen aufgreift“, so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands. „Wir halten aber die inhaltliche Ausgestaltung der nun vom G-BA beschlossenen U7a mit 3 Jahren für völlig unzureichend. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ist inhaltlich den bisherigen, den Erfordernissen der Zeit nicht mehr entsprechenden Untersuchungen angepasst worden und enthält entgegen der gestrigen Pressemitteilung des G-BA keinerlei Untersuchungen zur Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern, wie sie der Berufsverband der Augenärzte (BVA) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in einem gemeinsamen Antrag an den G-BA gefordert haben.“

Das gesamte Kindervorsorgeprogramm muss nach Ansicht der Kinder- und Jugendärzte umgehend inhaltlich den heutigen Erfordernissen angepasst werden. „Wir müssen weg von dem alten Konzept der Früherkennung, also dem frühestmöglichen Erkennen bereits vorhandener Erkrankungen (so genannte sekundäre Prävention), hin zum Konzept der Verhinderung von Krankheitsentstehung, also zur primären Prävention“, so Dr. Wolfram Hartmann.

Die Kinder- und Jugendärzte verweisen hier auf die wichtigen primärpräventiven Beratungen zur frühkindlichen Entwicklung in der Vorschulzeit, um die Kinder auf ein erfolgreiches Leben mit qualifiziertem Schulabschluss vorzubereiten. „Wir sehen mit großer Sorge die zunehmende Zahl von Kindern mit Entwicklungsdefiziten, vor allem der Sprache, des Sozialverhaltens, aber auch der Motorik, die mit diesen Handicaps zu einem großen Teil bereits in der Schule scheitern“, so Hartmann. „Große Sorge bereitet auch die große Zahl übergewichtiger Kinder mit Stoffwechselentgleisungen, die früh unter Herz- und Gefäßerkrankungen oder Diabetes mellitus leiden werden. Primärpräventive Vorsorge wirkt hier lebensverlängernd und Kosten sparend für unser Gesundheitswesen, aber auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft. Wir fordern daher den G-BA nachdrücklich auf, nicht durch die Einführung einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung mit 3 Jahren allein Augenwischerei zu betreiben, um den Wünschen des BMG zu entsprechen, sondern endlich ein komplett überarbeitetes Kindervorsorgeprogramm vorzulegen, so wie es der BVKJ bereits entwickelt hat. Dieses neue Vorsorgekonzept ist allerdings aufwändiger und daher teurer als die vom G-BA jetzt beschlossene Billigversion.“

Die neuen Inhalte der Untersuchungen verlangen fundierte Kenntnisse über das breite Spektrum unterschiedlicher Entwicklungen von Kindern. Deshalb fordern Kinder- und Jugendärzte den Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung im Fachgebiet der Kinder- und Jugendmedizin für die Durchführung dieser wichtigen Untersuchungen bei Kindern, die den weiteren Lebensweg eines Kindes ganz entscheidend beeinflussen können.

Nur Kinder- und Jugendärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung verfügen über die berufliche Erfahrung und Qualifikation, körperliche, psychische und soziale Entwicklungsstörungen zu erkennen, Lösungswege vorzubereiten und dazu auch mit anderen Fachrichtungen entsprechende Therapie- und Förderkonzepte zu koordinieren. Daher fordern die Kinder- und Jugendärzte die gemeinsame Selbstverwaltung auf, sicherzustellen, dass ausschließlich entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte diese wichtigen Untersuchungen durchführen dürfen.