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Neue Vorsorge U7a mit 3 Jahren ist nur eine Vorsorge „light“

Enttäuschung bei den Kinder- und Jugendärzten: Der Gemeinsame Bundesausschuss kann sich nicht zu einer modernen Vorsorgekonzeption durchringen...

„Die jetzt mit großem Beifall aus der Politik vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) beschlossene U7a wird von uns als Lückenschluss zwischen der U7 mit 2 Jahren und der U8 mit 4 Jahren ausdrücklich begrüßt, denn diese Forderung vertreten wir seit vielen Jahren“, erklärt Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. „Betrachtet man aber die Inhalte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung, so macht sich bei uns doch große Enttäuschung breit. Offensichtlich ist es den Vertretern der Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss gelungen, die unbedingt notwendige inhaltliche Weiterentwicklung der Kindervorsorgen zu blockieren. Die neue U7a ist angepasst an die völlig veralteten bisherigen Vorsorgeuntersuchungen aus den siebziger Jahren und ignoriert die von uns erarbeiteten Vorschläge zur Primärprävention und den neuen, vor allem sozial bedingten Morbiditäten. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung werden ebenso unzureichend erfasst wie mit dem bisherigen Vorsorgeprogramm. Auch die Untersuchung des Sehvermögens entspricht nicht den von Augenärzten und uns erhobenen Forderungen an ein flächendeckendes Sehscreening. Zudem ist diese Untersuchung mit 790 Punkten (entspricht je nach KV einem Betrag von 28 bis 34 €) massiv unterbewertet.“

Das gesamte Kindervorsorgeprogramm muss nach Ansicht der Kinder- und Jugendärzte umgehend inhaltlich den heutigen Erfordernissen angepasst werden. „Wir müssen weg von dem alten Konzept der Früherkennung, also dem frühest möglichen Erkennen bereits vorhandener Erkrankungen (so genannte sekundäre Prävention), hin zum Konzept der Verhinderung von Krankheitsentstehung, also zur primären Prävention“, so der bvkj-Präsident. Ein entsprechend ausgearbeitetes Konzept hat der bvkj bereits vor 2 Jahren erstellt, leider steht es bisher nur den privat versicherten Kindern komplett zur Verfügung. Gesetzlich krankenversicherte Kinder erhalten von einigen Krankenkassen zumindest die U10 und die U11 erstattet, aber große Versorgerkassen haben in der Vorsorge für Kinder bisher weitgehend versagt.

Hartmann verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtigen primärpräventiven Beratungen zur frühkindlichen Entwicklung in der Vorschulzeit, um die Kinder auf ein erfolgreiches Leben mit qualifiziertem Schulabschluss vorzubereiten. „Wir sehen mit großer Sorge die zunehmende Zahl von Kindern mit Entwicklungsdefiziten, vor allem der Sprache, des Sozialverhaltens, aber auch der Motorik, die mit diesen Handicaps zu einem großen Teil bereits in der Schule scheitern“, so Hartmann. „Große Sorge bereitet auch die große Zahl übergewichtiger Kinder mit Stoffwechselentgleisungen, die früh unter Herz- und Gefäßerkrankungen oder Diabetes mellitus leiden werden. Primärpräventive Vorsorge wirkt hier lebensverlängernd und Kosten sparend für unser Gesundheitswesen, aber auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft.“ Solche für eine moderne Vorsorgekonzeption unabdingbaren Beratungsanteile fehlten aber im U7a-Konzept.

„Natürlich werden wir aber auch die gegenwärtig beschlossene U7a-Konzeption nutzen, um mit den besonderen Qualifikationen, die eine kinder- und jugendärztliche Weiterbildung gewährleistet, eine bestmögliche Versorgung der Kinder möglich zu machen“, betont Hartmann abschließend, „wir werden den Eltern aber auch weiterhin die moderne Form der U7a, so wie sie unser Verband entwickelt hat, gegen Zuzahlung anbieten.“

Der Verband fordert die Bundesregierung auf, den Druck auf den gemeinsamen Bundesausschuss zu erhöhen, damit alle Kinder und Jugendlichen möglichst rasch von einem modernen Vorsorgekonzept profitieren können.