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Neuer Grenzwert für Blei: Kann noch nicht von allen Haushalten mit Kindern eingehalten werden

Knapp 3% der Haushalte mit drei- bis 14-jährigen Kindern können den neuen Grenzwert für Blei von 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser nicht einhalten, der im Jahr 2013 in Kraft tritt. Zu diesem Ergebnis kommt der Kinder-Umwelt-Survey des Umweltbundesamtes (UBA). Für Säuglinge und Kleinkinder ist eine Bleibelastung des Trinkwassers besonders gesundheitsschädlich...

Ab 2013 tritt der neue Grenzwert für Blei von 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser in Kraft. Laut dem Kinder-Umwelt-Survey des Umweltbundesamtes (UBA) können knapp 3% der Haushalte mit drei- bis 14-jährigen Kindern diesen Grenzwert nicht einhalten. „Für Säuglinge und Kleinkinder ist eine Bleibelastung des Trinkwassers besonders schädlich. Wird Blei regelmäßig in geringen Mengen aufgenommen, kann es die Nerven schädigen und die Blutbildung hemmen. Bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern kann die Intelligenzentwicklung beeinträchtigt werden. Sie sind besonders empfindlich, da das Nervensystem noch nicht voll entwickelt ist. Darüber hinaus nehmen Kinder im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Flüssigkeit zu sich als Erwachsene“, erklärt Prof. Dr. Hans-Jürgen Nentwich, Kinder- und Jugendarzt aus Zwickau. Deshalb wurde der Grenzwert 2003 von bisher 40 auf 25 Mikrogramm Blei pro Liter herabgesetzt und soll nun 2013 weiter auf 10 Mikrogramm reduziert werden.

Vor allem für Wohnungen und Häuser in Nord- und Ostdeutschland kann diese Bestimmung Sanierungen der Wasserleitungen erforderlich machen. Denn dort kamen Bleileitungen noch Anfang der Siebzigerjahre zum Einsatz. Nach den Ergebnissen des Umweltbundesamtes finden sich vor allem im Blut von Kindern aus den neuen Bundesländern und mit niedrigem Sozialstatus signifikant höhere durchschnittliche Bleigehalte. Zwar ist die Bleibelastung insgesamt seit der Einführung des bleifreien Benzins gesunken, doch ist sie noch nicht ganz verschwunden. Laut dem Umweltbundesamt haben Kinder, deren Blut zwischen 2003 und 2006 untersucht wurde, deutlich geringere Bleiwerte im Vergleich zu 1990/92. Doch den neuen Grenzwert von 10 Mirkogramm, der ab 2013 gültig sein wird, können 3% der Gebäude, in denen Kinder von 3 bis 14 Jahren leben, nicht einhalten. Grob geschätzt waren davon 2006 über 281.000 Kinder dieser Altersgruppe betroffen. Würde man von einem gleichen Prozentsatz von Bleirohren bei Haushalten mit Säuglingen und Kindern bis zu 2 Jahren ausgehen, so hätten schätzungsweise 62.000 kleine Kinder 2006 Trinkwasser bekommen, das den neuen Bestimmungen nicht genügen würde.

Sicherheit über den Bleigehalt des Trinkwassers liefert nur eine Messung der Bleikonzentration im Leitungswasser. Rohre aus Blei sind im Vergleich zu Kupferrohren oder Rohren aus verzinktem Stahl (die im rechten Winkel an der Wand verlegt sind) eher gebogen und auch weicher, so dass sie sich mit dem Messer leicht einritzen lassen. „Vermuten Sie Bleirohre in Ihrem Haus, sollte das Trinkwasser nicht für die Säuglingsnahrung verwendet werden. Sie können den Bleigehalt etwas reduzieren, wenn Sie das Wasser so lange laufen lassen, bis es gleichmäßig kühl aus der Leitung kommt. Ohnehin empfiehlt es sich kein so genanntes Stagnationswasser für Säuglingsnahrung zu verwenden, da sich darin Keime ansammeln können“, so Professor Nentwich. Der Hauseigentümer ist für einen Austausch der Rohre verantwortlich. Für die Hausanschlussleitungen ist das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen (z. B. Stadtwerke München) zuständig. Von Teilsanierungen rät das Umweltbundesamt dringend ab, denn die Mischung verschiedener Metalle kann für besonders hohe Belastungen an gelösten Metallen im Trinkwasser sorgen.

Weitere Informationen zu Blei im Trinkwasser gibt der UBA-Ratgeber „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn“.