Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Neues Gesundheits-Checkheft vom BVKJ

Das gelbe Vorsorgeheft stammt zum großen Teil noch aus den Siebzigerjahren und ist mittlerweile veraltet. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bemüht sich deshalb seit Jahren um eine Anpassung des gesamten Kinderfrüherkennungs-programms an die Erkenntnisse, die im Bereich der Früherkennung und Vorsorge inzwischen vorliegen. Insgesamt soll einer inzwischen eingetretenen Veränderung der gesundheitlichen Gesamtsituation im Kindes- und Jugendalter Rechnung getragen werden. Die Erneuerung des Standardheftes wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb hat der BVKJ (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) ein zusätzliches Gesundheits-Checkheft für Kinder und Jugendliche entwickelt, das die vier neuen Vorsorgeuntersuchungen enthält und nur bei Kinder- und Jugendärzten erhältlich ist…

Das gelbe Vorsorgeheft stammt zum großen Teil noch aus den Siebzigerjahren und ist mittlerweile veraltet. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bemüht sich deshalb seit Jahren um eine Anpassung des gesamten Kinderfrüherkennungs- programms an die Erkenntnisse, die im Bereich der Früherkennung und Vorsorge inzwischen vorliegen. Im Rahmen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) haben Experten Vorschläge für eine zeitgemäße Erneuerung des Kinderfrüherkennungsprogramms erarbeitet und dem zuständigen Bundesausschuss zugeleitet. Diese Vorschläge wurden von den Krankenkassen nicht akzeptiert. Sie wollen in eigener Regie das bisherige Programm überarbeiten. Dies wird aber noch einige Jahre in Anspruch nehmen. So lange möchte der BVKJ den gesetzlich krankenversicherten Kindern und Jugendlichen notwendige Verbesserungen im Früherkennungsprogramm, die privat versicherten Kindern und Jugendlichen schon seit 1996 zugänglich sind, nicht vorenthalten und bietet deshalb in einem eigenen BVKJ-Gesundheits-Checkheft für Kinder und Jugendliche vier zusätzliche Untersuchungen an. Diese neuen Untersuchungen sollen u.a. sicherstellen, dass Sprach-, Gewichts- oder Lernprobleme, Störungen der Sozialisation und gesundheitliche Gefahren eines inadäquaten Medienkonsums frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Insgesamt soll einer inzwischen eingetretenen Veränderung der gesundheitlichen Gesamtsituation im Kindes- und Jugendalter Rechnung getragen werden

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 10 Vorsorgeuntersuchungen im gelben Vorsorgeheft vorgesehen: U1 bis U9 und außerhalb des Heftes auf einem gesonderten Dokumentationsbogen die J1. Da das gelbe Vorsorgeheft seit seiner Entstehung in den Siebzigerjahren kaum überarbeitet wurde, hinkt es den medizinischen Möglichkeiten hinterher. Seh- und Hörstörungen werden dadurch beispielsweise oft zu spät erkannt, frühe Verhaltens- oder Bindungsstörungen werden kaum erfasst. Die derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten üblichen Untersuchungen werden darüber hinaus den zunehmenden Entwicklungsstörungen im Bereich der Sprache und der schulischen Fertigkeiten nicht mehr gerecht. Auch psychische Störungen fallen größtenteils durch das Raster der Untersuchungen.

Zusätzliche Untersuchungen sollen deshalb Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufen zu ermöglichen:

  • U7a (mit 3 Jahren: 34. bis 36. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 33. bis 38. Lebensmonat) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
  • U10 (7 bis 8 Jahre) soll mit U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren: 60. bis 64. Lebensmonat; Toleranzgreneze 58. bis 66 Lebensmonat) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS).
  • U11 (9 bis 10 Jahre) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
  • J2 (16 bis 17 Jahre) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Die Erneuerung des Standardheftes wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb hat der BVKJ (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) ein zusätzliches Gesundheits-Checkheft für Kinder und Jugendliche entwickelt, das die vier neuen Vorsorgeuntersuchungen enthält und nur bei Kinder- und Jugendärzten erhältlich ist. Da die neuen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen noch nicht erstattet werden, müssen Eltern sie zuerst selbst bezahlen. Die Rechnungen können jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden. Nach den Erfahrungen der Kinder- und Jugendärzte sind etliche Krankenkassen dazu auch bereit, weil sie den Wert rechtzeitiger Prävention gerade für Kinder und Jugendliche erkannt haben und wissen, dass mit Ausnahme der Impfungen bei Kindern und Jugendlichen keine Präventionsmaßnahme im Gesundheitswesen eine so hohe Akzeptanz bei den Patienten findet wie Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen werden im alten, redaktionell überarbeiteten gelben Heft und die zusätzlichen im BVKJ-Gesundheits-Checkheft für Kinder und Jugendliche dokumentiert.