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Pädiater fordern bundesweite Erstattung von nasalem Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auf, den zur Verfügung stehenden nasalen Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen im Alter von 2 bis 18 Jahren ohne Wenn und Aber zu erstatten.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auf, den zur Verfügung stehenden nasalen Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen im Alter von 2 bis 18 Jahren ohne Wenn und Aber zu erstatten. Studien zeigen, dass die Wirksamkeit dieses bei uns neuen, aber in Amerika schon seit 10 Jahren angewandten Impfstoffs, gegenüber herkömmlichen Influenza-Impfstoffen in der Altersgruppe von 2 bis 6 Jahren erhöht und in den Altersgruppen darüber zumindest gleichwertig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt deshalb, diesen Impfstoff bei kleineren Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren bevorzugt einzusetzen. „Dieser neue Impfstoff, der nicht durch eine Nadel gespritzt, sondern durch ein Nasenspray verabreicht wird, zeigt eine bessere Wirksamkeit bei kleineren Kindern bis 6 Jahren. Hinzu kommt, dass die Gabe des Impfstoffes als Spray die Akzeptanz bei den Risikokindern erhöhen kann. Insofern sollte dieser Grippe-Impfstoff – wie alle anderen Influenza-Impfstoffe auch – von den Krankenkassen erstattet werden“, fordert Dr. Martin Terhardt, Impfexperte des BVKJ und Mitglied der STIKO.

Ärzte gegen Rabattverträge bei Impfstoffen

Die Ausschreibung von Impfstoffen im Rahmen von Rabattverträgen ist nach Ansicht der niedergelassenen Pädiater kontraproduktiv und reduziert die Impfbereitschaft in der Bevölkerung. „An diesem Beispiel zeigt sich sehr eindrucksvoll, warum es bei Impfstoffen keine Rabattverträge geben darf. In manchen Bundesländern können die Ärzte ihren kleinen Patienten diesen Impfstoff als Kassenleistung anbieten, in anderen Bundesländern müssen die Eltern diesen Impfstoff aus eigener Tasche bezahlen, da dort ein anderer Impfstoff gegen Grippe von den Krankenkassen ausgewählt wurde. Das ist vor einem medizinischen Hintergrund nicht zu vermitteln und genau deshalb, haben sich viele unserer Kollegen dazu entschlossen, ihren Patienten den wirksameren nasalen Grippeimpfstoff zu verabreichen, auch wenn dann Regressforderungen der Kassen drohen. Bei dieser Art von medizinischer Vorauswahl durch die Krankenkassen braucht sich niemand zu wundern, warum die Impfbereitschaft in der Bevölkerung seit Jahren nachlässt. Im letzten Jahr hatten die Praxen in einigen Bundesländern zeitweise keine gar keine Influenza-Impfstoffe zur Verfügung, da der von manchen Krankenkassen ausgewählte Impfstoff zu Beginn der Grippesaison nicht zur Verfügung stand. So kann das nicht weiter gehen – Rabattverträge bei Impfstoffen müssen abgeschafft werden“, kritisiert Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. Für den Mediziner birgt die Vorauswahl von Impfstoffen durch die Krankenkassen noch ein ganz anderes Problem. „Die Wirkungsweise von modernen Impfstoffen ist oft sehr unterschiedlich – selbst bei der gleichen Indikation. Wir Mediziner müssen mit den Patienten entscheiden, welche Impfung wir verwenden wollen. Das Beispiel mit der Grippeimpfung als Nasenspray zeigt ja sehr deutlich, dass es hier vielleicht einen neuen Ansatz gibt, um die Akzeptanz einer Impfung zu erhöhen. Viele Eltern scheuen diese wichtige Impfung, weil sie Angst vor der Nadel haben. Nicht die Betriebswirte in den Krankenkassen, sondern die gut ausgebildeten Ärzte in den Praxen sollen entscheiden, welche medizinisch Maßnahme sinnvoll ist und welche nicht. Zumal die Erstattung der Impfungen durch die Empfehlungen der STIKO und die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen (G-BA) klar geregelt ist“, erläutert Hartmann.

Quellen:
Comparisons of LAIV and IIV Efficacy or Effectiveness
http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr6207a1.htm

RKI Epidemiologisches Bulletin 36/37/13:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/36_37_13.pdf?__blob=publicationFile