Der Kompromiss sieht vor, die Ausbildung zur Krankenpflege abzuschaffen und durch eine generalistische Pflegeausbildung zu ersetzen. Deren Absolventen wären auch zur Pflege von Kindern berechtigt. Parallel dazu sollen die Berufe Altenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten bleiben. Diese Qualifikation ist zukünftig in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung sowie einem zusätzlichen Jahr separater Ausbildung zu erwerben. Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. - Konkrete Festlegungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung stehen noch aus.
Um die geplante Pflegeberufe Reform fachgerecht bewerten zu können, müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorgelegt werden, rechtzeitig vor der Entscheidung über die Gesetzesvorlage selbst, fordert der BVKJ.
Kranke Kinder: Fachwissen und bestmögliche Versorgung sind unverzichtbar
Seit Beginn der Diskussion um die Pläne für eine Ausbildungsreform in der Pflege hat sich die Fachwelt der Kinder- und Jugendmedizin für einen Erhalt der eigenständigen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege ausgesprochen.
Hauptargument war dabei die Qualität der Pflege in diesem sehr anspruchsvollen Bereich: „Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte setzt sich schon lange vehement für den Erhalt der eigenständigen Kinderkrankenpflegeausbildung ein“, so BVKJ-Vizepräsident Prof. Dr. med. Ronald Schmid (Altötting), der im BVKJ-Vorstand zuständig für den Klinikbereich ist. „Wir wissen aus unseren Gesprächen, dass vielen Politikerinnen und Politikern bewusst ist, wie wichtig für die zu versorgenden Kinder und Jugendlichen gut qualifizierte Kinderkrankenschwestern und –pfleger sind. Entsprechend erwarten wir jetzt, dass auch die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen bei dieser Reform beachtet werden.“
Die Kinder- und Jugendmedizin kann in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf große Erfolge für die Kindergesundheit zurückschauen, bei Vorsorge und Früherkennung, Diagnostik und Therapie, Forschung und Entwicklung. Die hohe Spezialisierung des Fachs bildete sich bislang auch in der Versorgung ab, dank einer anspruchsvollen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege-Fachkraft – einem wesentlichen Faktor für die gesundheitlichen Chancen junger Patienten.
„Diese Erfolge der Kinderkrankenpflege zu gefährden, wäre schlicht unvereinbar mit dem Kindeswohl“, betont Prof. Dr. med. Schmid.
Position der kinder- und jugendmedizinischen Organisationen
In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten heute zugeht, fassen die kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Elternverbände die Kriterien für eine gelingende Pflegeberufe Reform zusammen.
Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht sechs Jahre nach Einführung die Pflicht zur Evaluation vor. Diese Erhebung wird grundsätzlich begrüßt. Die Evaluation soll über den Fortbestand der spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege entscheiden, allerdings nach rein numerischen Gesichtspunkten.
Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse soll der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts 2025 beschließen. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50% für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“
Die Kinder- und Jugendmedizin geht bei ihrer Einschätzung der Reformentwurfs davon aus, dass sich diese Bewertung auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt bezieht und Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber.
Inhalt und Ausrichtung der Evaluation fokussieren bisher allein auf die Quantität der Auszubildenden - die Qualität der Ausbildung scheint ausgeblendet zu sein. Das Forderungspapier der Kinder- und Jugendmedizin betont, dass sowohl die Absolventen selbst als auch die Kliniken nach ihrer Einschätzung befragt werden sollten, wie gut die jeweilige Ausbildungsvariante auf die Pflege von 0- bis 18-jährigen Patienten vorbereitet.
„Zum Erhalt der derzeitigen Qualitätsstandards in der Pflege der Kinderkrankenpflege sind fest definierte theoretische und praktische Ausbildungsinhalte erforderlich. Aus der Sicht des BVKJ und der anderen pädiatrischen Verbände ist ohne eine spezialisierte Ausbildung in der Kinder- und Jugendmedizin, die einen angemessenen Teil der Gesamtausbildung als Pflegekraft umfassen muss, eine qualifizierte pflegerische Betreuung von Kindern und Jugendlichen nicht vorstellbar“, betont Prof. Dr. Schmid.
<link https: www.bvkj.de fileadmin pdf>LINK zum Forderungspapier
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