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Pflichtuntersuchung von Kindern in Bayern und Hessen geplant

In Bayern soll jedes Kind künftig von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr regelmäßig von einem Kinder- und Jugendarzt untersucht werden. Ab 2008 müssen Eltern die Arztbesuche nachweisen, wenn die Kleinen zu Kindergarten oder Schule angemeldet werden und wenn das Landeserziehungsgeld beantragt wird. Hessen will die bislang freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen von Kindern ebenso zur Pflicht machen….

Bayern und Hessen wollen die bislang freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen für kleine Kinder zur Pflicht machen, um sie besser vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Nach einem in München veröffentlichten Kabinettsbeschluss müssen die Untersuchungen im Freitstaat ab dem kommenden Jahr nachgewiesen werden, wenn die Kleinen zu Kindergarten oder Schule angemeldet werden und wenn das Landeserziehungsgeld beantragt wird. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber erklärte, jedes Kind solle künftig von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr regelmäßig von einem Kinder- und Jugendarzt gesehen werden. Die Pflicht zur Untersuchung sei „das einfachste, praxisnächste und am schnellsten umsetzbare Schutzschild gegen Vernachlässigung und Missbrauch“. Nach den Worten von Familienministerin Christa Stewens lassen derzeit etwa 10% der Eltern in Bayern ihre Kinder nicht untersuchen. Die Auszahlung des Landeserziehungsgeldes solle für Geburten ab 1. Januar 2007 an den Vorsorgenachweis gekoppelt werden.


In Hessen will sich das Kabinett bei seiner kommenden Sitzung damit befassen. Der hessische Gesetzentwurf sieht vor, dass die von den Kassen angebotenen U-Untersuchungen zur Pflicht werden. Die Eltern werden von einer zentralen Stelle angeschrieben und zum jeweiligen Fälligkeitstermin gebeten, ihre Kinder bei einem Kinder- und Jugendarzt ihrer Wahl zur Vorsorgeuntersuchung zu bringen. Sollte dies innerhalb einer Frist nicht geschehen, werde nach erneuter Erinnerung das Jugendamt bei den Eltern vorstellig, um sich vom Wohl des Kindes zu überzeugen. In Zweifelsfällen werde das Kind vom Gesundheitsamt untersucht. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.