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Pillen gegenüber Kindern nie als Bonbons bezeichnen

Bunte Tabletten können von Kindern als Bonbons angesehen werden, deshalb sollten sie Eltern und andere auch nicht als solche vor Kindern bezeichnen. Auch flüssige Arzneien sollten Eltern oder Großeltern nicht als Saft deklarieren, denn dies erhöht die Vergiftungsgefahr. Medikamente müssen in jedem Haushalt, in den Kinder sind oder auch zu Besuch kommen, kindersicher verwahrt werden …

Pillen sind keine Bonbons, und entsprechend sollten Eltern sie auch niemals als solche bezeichnen. Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder mehr davon haben möchten oder die Medikamente mit echten Bonbons verwechseln, warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn. Das Risiko bestehe auch dann, wenn flüssige Medizin als süßer Saft bezeichnet wird.

Arzneimittel sollten im Haushalt immer von Alltagsprodukten wie Kosmetika getrennt aufbewahrt werden. Am besten ist ein verschließbarer Schrank, den die Kinder nicht öffnen können. Diese Tipps gelten auch für den Haushalt der Großeltern. Liegen dort Pillen auf der Fensterbank herum, könnten Kinder sie aus Versehen schlucken und sich vergiften, so die BAG.

Weitere Informationen zum Thema Kindersicherheit erhalten Sie auf den Merkblättern Kinderunfälle (im Haus, im Garten und im Straßenverkehr), die Sie hier kostenlos downloaden können.