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Pokémon GO: Monsterjagd bringt Kinder und Jugendliche in Bewegung - Eltern sollten aber auch die Gefahren kennen und umgehen

Das Spiel Pokémon GO hat weltweit einen Hype ausgelöst, auch in Deutschland sind Horden von Kindern und Jugendlichen unterwegs auf virtueller Monsterjagd. Aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte ist Pokémon GO ein Trend mit guten Seiten.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): "Die üblichen Videospiele lehnen wir ab, sie führen dazu, dass Kinder und Jugendliche zu viel Zeit bewegungslos vor dem Bildschirm verbringen anstatt sich zu bewegen. Pokémon GO bringt dagegen die Kinder und Jugendlichen spielerisch dazu, sich im Freien zu bewegen, zu laufen oder zu radeln. Außerdem ist Pokémon GO ein Spiel, das soziales Miteinander fördert. Die Spieler treffen sich in Gruppen, um Monster zu fangen und zu trainieren."

Die negativen Seiten des Spiels

Deutschlandweit wird nun schon von Unfällen berichtet, weil Spieler ihre natürliche Umwelt vergaßen. Eltern sollten ihrem Nachwuchs also klarmachen, dass er auch beim Pokemonfangen auf den Straßenverkehr achten muss. Außerdem sollten sie Regeln für den Familienalltag aufstellen: Gemeinsame Mahlzeiten, Unternehmungen und Hausaufgaben ohne Handy - und nachts sollten Spieler und Monster gleichermaßen ausreichend schlafen!

Big Data

Pokémon GO ist gratis, aber nicht umsonst. Die Spieler "zahlen" mit ihren persönlichen Daten. Pokémon GO "sammelt, überträgt und leitet teilweise auch Daten der Spieler an andere Unternehmen weiter. Pokémon GO Spieler können kaum nachverfolgen, wann, wohin und wer eigentlich Daten von ihm oder ihr sammelt beziehungsweise auswertet. Die Gefahren, dass Kinder und Jugendliche mit Hilfe dieser Daten "gläsern" werden und manipuliert werden können, dass sie also selber zum Produkt werden, ist groß. Eltern sollten ihren Kindern helfen, dass Drittanbieter ihre Daten nicht sammeln können, dazu müssen sie per E-Mail widersprechen (pokemongo-privacy@nianticlabs.com)."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.