Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die klaren Positionierungen von Staatssekretär Dr. Schöder vom Bundesministerium für Gesundheit, sowie des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Beckstein und der bayerischen Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Frau Stewens zur geplanten Änderung des § 73 b SGB V.
Das BMG schreibt am 11.08.2008:
Die von der Koalition vereinbarten Änderungen des § 73 b SGB V bewirken für die Verträge zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen keine Veränderung zum bereits geltenden Recht. Den Krankenkassen soll nach dem geplanten Änderungsantrag ausdrücklich vorbehalten bleiben, besondere Verträge für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu schließen. Im Bereich der Kinder- und Jugendlichenversorgung wird gerade keine Vorrangstellung der im neuen Satz1 des § 73 b Abs. 4 SGB V genannten qualifizierten Gemeinschaften begründet.
Der BVKJ fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, diese Klarstellung durch die Politik zu berücksichtigen und den Verband, der bundesweit über 90 % aller ambulant tätigen Kinder- und Jugendärzte vertritt, als ersten Ansprechpartner für den Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sehen. In diesem Zusammenhang verweist der BVKJ auf zahlreiche erfolgreiche Verträge mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen aus den letzten Monaten.