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Präventionsgesetz: Kinder- und Jugendärzte erwarten konsequentes Handeln

Am 22.04. befasst sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Präventionsgesetz. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der über 90 Prozent aller in der ambulanten Versorgung tätigen Kinder- und Jugendärzte vertritt, die tagtäglich primäre und sekundäre Prävention bei Kindern praktizieren und somit über die umfassendste Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen, sei erstaunlicherweise zu dieser Anhörung nicht geladen, so der Präsident des Verbandes, Dr. Wolfram Hartmann, heute in Köln:

 

„Daher formulieren wir auf diesem Weg noch einmal unsere wesentlichen Kernforderungen an das Gesetz:

  • Angesichts von inzwischen deutlich über 1.000 Erkrankungen an Masern in den ersten vier Monaten des Jahres 2015 in Deutschland, darunter inzwischen über 100 besonders gefährdete Säuglinge, fordern wir ein überzeugendes und nachhaltiges Impfkonzept, das sicherstellt, dass wir in Deutschland möglichst rasch Durchimpfungsraten von wenigstens 95 Prozent erzielen und alle Kinder, auch die, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, vor Infektionserkrankungen und ihren Folgen geschützt sind, gegen die es wirksame und nebenwirkungsarme Impfstoffe gibt, das gilt auch für alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern stehen.

  • Ebenso muss dieses Gesetz die Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen sicherstellen. Je früher im Leben, ja schon vor der Geburt, mit der Gesundheitsförderung und Prävention begonnen wird, desto eher können Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung und Übergewicht mit ihren teilweise fatalen Folgen beeinflusst werden. Besonders wichtig ist es, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder aktiv zu fördern. Dazu müssen auch im Rahmen des Präventionsgesetzes bisher sehr erfolgreiche Angebote wie das Netzwerk Junge Familie des BMEL und das Projekt 9 + 12 verstetigt und in ihrem Bestand gesichert werden, da sie nachweislich die Zielgruppe erreichen.

  • Weiterhin fordern wir eine rasche Aufnahme der bereits entwickelten und erprobten Kindervorsorgeuntersuchungen U10 und U11 im Grundschulalter und der J2 bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren in die Regelversorgung und eine zeitgemäße Neugestaltung des gesamten Kindervorsorgeprogramms mit besonderem Augenmerk auf die primäre Prävention (Krankheitsverhütung).“

Quelle: Pressemitteilung BVKJ