Nach aktueller Regelung müssen Kontaktpersonen von COVID-19- Infizierten für 14 Tage in Quarantäne isoliert werden. Dies gilt auch für Ärzte und das gesamte Praxispersonal.
Edwin Ackermann, Pressesprecher der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte: "Die bisherigen weltweiten Erfahrungen zeigen, dass Kinder im Allgemeinen nur sehr leicht an COVID-19 erkranken und sich die Symptome nicht von denen eines grippalen Infektes oder einer Influenza unterscheiden. Somit ist jederzeit damit zu rechnen, dass Patienten mit Coronaviren ohne jegliche Vorahnung und ohne Vorankündigung in unseren Praxen erscheinen und das Praxisteam infizieren können. In der Folge muss dann die Praxis aus Quarantänegründen im Rahmen der Containment-Strategie geschlossen werden. Sollten mehrere Praxen gleichermaßen betroffen sein, würde flächendeckend die Versorgung der Kinder ausfallen. Wir fordern deshalb eine Änderung der bisherigen Richtlinien zum Umgang mit Kontaktpersonen in den Arztpraxen. Verantwortungsvoll durchgeführte und dem jeweiligen Risiko angepasste Schutzmaßnahmen in den Praxen ohne sofortige Quarantäne sind notwendig zum Erhalt der medizinischen Basisversorgung.
__________________
Dies ist eine Pressemeldung des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Nordrhein (BVKJ Nordrhein). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.