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Regeln für einen sicheren Badespaß mit Kindern

In den Sommerferien - zu Hause oder im Ausland - hoffen viele Kinder auf jede Menge Badespaß. Eltern dürfen dabei nicht vergessen, dass sie ihre Kinder, die noch nicht schwimmen können, im und am Wasser ständig im Auge behalten müssen - selbst wenn sie Schwimmflügel oder Ähnliches tragen. Auch ältere Kinder sollten immer wieder auf Verhaltensregeln und Gefahren aufmerksam gemacht werden, wie z.B. nicht erhitzt ins Wasser zu springen...

Sommerferien versprechen in der Regel jede Menge Badespaß, doch damit dieser nicht getrübt wird, sollten Eltern mit ihren Kindern einige Regeln beachten. Eltern sollten ihre kleinen Kinder immer wieder auf Verhaltensregeln und Gefahren aufmerksam machen und selbst vorausschauend mitdenken, denn Vorschriften vergessen Kinder gerne. So sollten Eltern Kinder ermahnen, nicht erhitzt ins Wasser zu springen und sich vor dem Planschvergnügen abzukühlen, damit sie keine Kreislaufprobleme bekommen. Auch ein voller Bauch eignet sich nicht zum Schwimmen. Nur wenn das Wasser tief genug ist und kein anderer Badegast in der Nähe, darf gesprungen werden. Auch bei Wasserrutschen sollten Kinder auf genügend Abstand achten und immer gleich nach dem Eintauchen wegschwimmen. Idealerweise sollten die kleinen und leichten Kinder zuerst auf die Rutsche. Sich gegenseitig Schubsen und Untertauchen sollte ebenso auf die Verbotsliste.

Insbesondere Kleinkinder dürfen Eltern in der Nähe von Wasser nie unbeaufsichtigt lassen. Die meisten kleinen Kinder sind von Wasser fasziniert, doch für sie reichen schon wenige Zentimeter, um zu ertrinken. Geraten sie mit dem Kopf ins Wasser – egal wie tief es ist -, löst dies eine Art Schockreaktion aus: Die Stimmritze im Rachenraum schließt sich und macht die Atmung unmöglich – Kinder ertrinken dann lautlos. Auch in Schwimmbädern dürfen Kinder unter sieben Jahren nicht ohne eine Aufsichtsperson und das Babybecken darf nur in Begleitung der Eltern genutzt werden. Die Aufsichtspflicht der Eltern ist darüber hinaus von so genannten kind- und ortsbezogenen Faktoren abhängig, d.h. u.a. vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes und der Sicherheit des (Schwimmbad-)Geländes und der Spielgeräte. Mit etwa vier bis fünf Jahren sollten Kinder Schwimmunterricht erhalten. Dann sind sie in der Lage, Arm- und Beinbewegungen für das Schwimmen richtig zu koordinieren und sie können die richtige Atemtechnik erlernen.