Nach Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder in Deutschland bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, während der Fahrt besonders gesichert werden. Darüber hinaus sind spezielle Rückhalte-Einrichtungen Pflicht, die dem Alter und Gewicht des Kindes angepasst sind. Auch bei Reisen in die neuen EU-Länder müssen Autofahrer die Regeln für die Kindersicherheit beachten. So brauchen zum Beispiel auch in Ungarn alle Kinder unter zwölf Jahren oder mit einer Größe unter 1,50 Metern einen Kindersitz. Darauf weist der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) in Wien hin. Die gleiche Regel gilt in Tschechien.
In Slowenien müssen Kinder bis 12 Jahren ebenfalls in einem passenden Kindersitz und grundsätzlich hinten sitzen. In der Slowakei ist es dagegen vorgeschrieben, dass Kinder angeschnallt auf dem Rücksitz unterwegs sein sollten. Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien treten am 1. Mai zusammen mit Polen, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta der Europäischen Union bei.