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Reisegelbsucht kann auch für Kinder schwere Folgen haben

Eine Reisegelbsucht (Hepatitis A) kann in seltenen Fällen auch für Kinder schwere Folgen haben und einen so genannten ‚fulminanten’ Verlauf nehmen. In Ländern, wo Hepatitis A aufgrund hygienischer Mängel weit verbreitet ist, verursacht diese Erkrankung über die Hälfte der Fälle von Leberversagen bei Kindern ...

Hepatitis A, die so genannte Reisegelbsucht, kann sowohl für Erwachsene als auch für Kinder in seltenen Fällen schwere Folgen haben und einen so genannten ‚fulminanten’ Verlauf nehmen: In Ländern, wo Hepatitis A aufgrund hygienischer Mängel weit verbreitet ist, machen Experten die Leberentzündung für bis über die Hälfte der Fälle von Leberversagen bei Kindern verantwortlich, wie z.B. in Pakistan. „Eine Infektion mit Hepatitis-A-Viren kann schwere bis gar keine Beschwerden verursachen. Typisch für eine Infektion mit Hepatitis-A-Viren sind i.d.R. Fieber, Übelkeit, allgemeiner Abgeschlagenheit und Oberbauchbeschwerden sowie eine Gelbfärbung von Haut und Augen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem fulminanten Verlauf mit lebensgefährlichem Leberversagen“, beschreibt Dr. Martin Terhardt vom Ausschuss Prävention und Frühtherapie des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die Symptome.

In Ländern mit hohem hygienischen Standard besitzen immer weniger Menschen eine Immunität gegen Hepatitis A. Das größte Ansteckungsrisiko besteht für sie bei Reisen. Infizierte können dann nach ihrer Rückkehr weitere Kontaktpersonen anstecken. Dies zeigte z. B. eine kleine Epidemie Anfang Juni 2010 im Landkreis Rottal-Inn in Niederbayern, wo ein erkrankter Italientourist das Virus in der eigenen Familie und in weiteren vier befreundeten Familien verbreitete. Der Urlauber hatte vermutlich verunreinigte Muscheln gegessen.

„Das Virus wandert fäkal-oral, d.h. über die Aufnahme von durch Fäkalien (Urin, Kot) verunreinigte Lebensmittel oder von kontaminiertem Wasser von Mensch zu Mensch. Mögliche Übertragungsquellen sind verseuchtes Wasser - wie Abwasser - oder Früchte und Salate, die mit verunreinigtem Wasser gewaschen wurden. Schalentiere wie Muscheln oder Austern, die aus solchen Gewässern stammen und roh oder lediglich gedünstet, aber nicht gekocht verzehrt werden, stellen deshalb ebenso ein Risiko dar“, erklärt Dr. Terhardt.

Bei Hepatitis-Fall in der Familie Angehörige unbedingt impfen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt vorbeugend für Personen, die Kontakt zu Infizierten haben/hatten, eine Hepatitis-A-Impfung. Eine zweite Impfung sollte dann im Abstand von 6-12 Monaten gegeben werden, um einen Schutz für mindestens 10 Jahre zu erhalten. Der Impfstoff ist ab dem ersten Lebensjahr zugelassen. Tritt ein Erkrankungsfall in einer Gemeinschaftseinrichtung auf, so müssen alle Kinder bzw. Erwachsenen dort ebenso prophylaktisch eine so genannte „Riegelungsimpfung“ erhalten. Betreuer/innen und Erzieher/innen sollten laut STIKO grundsätzlich geimpft sein. Alle diese vorsorglichen Impfungen werden von der Krankenkasse bzw. dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder dem Arbeitgeber erstattet.

„In Deutschland gibt es immer wieder Hepatitis-A-Ausbrüche, die sich auf Reisende zurückführen lassen. Vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Ausbruch können zwei bis sieben Wochen verstreichen. Der Patient ist aber schon zwei Wochen, bevor er Beschwerden hat, ansteckend, d.h., er kann die Hepatitis-A-Viren weitergeben, ohne es zu wissen. Kinder können die Viren sogar noch wesentlich länger unbemerkt ausscheiden, da bei ihnen oft auch keines der typischen Symptome erkennbar ist“, warnt Dr. Terhardt, der auch Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ist.

Erkrankungen mit Leberbeteiligung stellen ebenfalls eine Impfindikation dar
Bei Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen der Leber (z.B. chronische Hepatitis B oder C, Leberzirrhose) oder anderen Erkrankungen mit möglicher Leberbeteiligung (z.B. bestimmte Stoffwechselerkrankungen) ist eine Hepatitis-A-Infektion ebenfalls ein großes gesundheitliches Risiko. In solchen Fällen sollten Eltern ihren Kinder- und Jugendarzt nach der Impfung gegen Hepatitis A fragen, die in diesen Fällen immer von der Krankenkasse erstattet wird.

Vor Reisen in gefährdete Regionen sollte die Hepatitis-A-Impfung ebenfalls dringend erwogen werden. Viele Krankenkassen erstatten die Reise-Impfungen im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen.

Quelle: Hepatol Int, J Pak med Assoc, RKI

Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.). Bei Abdruck bitte Hinweis auf www.kinderaerzte-im-netz.de.