Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Resolution der Delegiertenversammlung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.)

Tragische Fälle von Kindesmisshandlung und –vernachlässigung erschüttern immer wieder unsere Gesellschaft. Die Delegiertenversammlung fordert in diesem Zusammenhang die Politik und insbesondere die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und im ganzen Land multiprofessionelle Netzwerke im Zusammenwirken mit Kinder- und Jugendärzten in Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Frühprävention einzurichten, die bereits vorgeburtlich psychosoziale Risikofamilien identifizieren und ihnen Hilfe zukommen lassen können...

Tragische Fälle von Kindesmisshandlung und –vernachlässigung erschüttern immer wieder unsere Gesellschaft. Die Bürger reagieren fassungslos, die Politik erscheint nach jedem neu bekannt gewordenen Kinderschicksal einerseits ebenso erschüttert wie die Bevölkerung, reagiert dann andererseits meist kurzzeitig hektisch und unkoordiniert, um anschließend den Lippenbekenntnissen doch keine zielführenden Handlungen folgen zu lassen.

Kinder haben jedoch gemäß zahlreicher nationaler wie internationaler Gesetze und Konventionen einen Rechtsanspruch auf körperliche wie seelische Unversehrtheit. Wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen können oder wollen und/oder erforderliche Hilfsangebote nicht in Anspruch nehmen, muß der Staat seiner gesetzlich geregelten Wächterfunktion nachkommen und das Kind vor einer physischen und/oder psychischen Beschädigung bewahren. Auch die Kinder- und Jugendärzte sind sich ihrer Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen bewusst. Daher fordert die Delegiertenversammlung die Politik und insbesondere die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihren Worten endlich Ta-ten folgen zu lassen und im ganzen Land multiprofessionelle Netzwerke im Zusammenwirken mit Kinder- und Jugendärzten in Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Frühprävention einzurichten, die bereits vorgeburtlich psychosoziale Risikofamilien identifizieren und ihnen Hilfe zukommen lassen können. Die Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ÖGD lassen es zu, eine aufsu-chende Fürsorge zu leisten. Es gilt daher, den ÖGD zu stärken.
Im Rahmen solcher Netzwerke können Vorsorgeuntersuchungen eine wichtige Hilfe zur Früherkennung und Vermeidung von Kindesmissbrauch und –vernachlässigung sein. Im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform, fordern die Kinder- und Jugendärzte die Bundesregierung auch deshalb auf zur Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Gesundheitsprävention für Kinder und Jugendliche nach § 26 SGB V allen Kindern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr einen Zugang zu lückenlosen Kindervorsorgeuntersuchungen zu ermöglichen.