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Schiefe Kinderzähne sind oft teuer

Unregelmäßig gewachsene Zähne bei Kindern können kostspielig werden, denn die Kasse zahlt für Spangen nur selten. Die Kosten der Kieferkorrektur übernehmen die Krankenkassen erst bei Fehlstellungen, die das Sprechen, Atmen, Kauen oder Beißen erheblich beeinträchtigen…

Jedes zweite Kind trägt heute eine Zahnspange. Ursachen sind schiefe Zähne, Überbisse und andere Fehlstellungen. Auf Kinder und Eltern kommen damit langwierige, belastende und oft auch teure Behandlungen zu. Doch nicht alles, was ein Kieferorthopäde anbietet, ist ein medizinisches Muss.

Von der richtigen Stellung der Zähne und Kiefer hänge vieles ab, erläutert die Kieferorthopädin Dr. Gundi Mindermann: „Kinder mit Fehlstellungen sind nicht nur anfälliger für Karies und für Erkrankungen von Zahnfleisch und Zahnbett“, erklärt die Bundesvorsitzende des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden in Berlin. Dabei ist Spange nicht gleich Spange. Grundsätzlich sei zwischen abnehmbaren und festen Lösungen zu unterscheiden, erläutert Dr. Mindermann. Abnehmbare Spangen werden in der Regel eingesetzt, wenn die Kiefer falsch zueinander liegen, zum Beispiel zu weit vorne oder hinten. Dauerhaft mit den Zähnen verbunden sind hingegen so genannte Brackets, die Zähne in jede gewünschte Richtung bewegen können.

Welche Lösung sinnvoll ist, hänge von verschiedenen Faktoren ab, erklärt Dr. Mindermann. Zum Beispiel spielt das Alter eine Rolle: So würden die festsitzenden Brackets erst verwendet, wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. „Die losen Spangen kann man hingegen in Einzelfällen schon im reinen Milchgebiss einsetzen.“ Auch bei der Behandlungsdauer gebe es Unterschiede - so könnten moderne Bracketsysteme die Behandlungsdauer deutlich verkürzen.

Kriterien für eine Erstattung
Die Kosten der Kieferkorrektur übernehmen die Krankenkassen erst bei Fehlstellungen, die das Sprechen, Atmen, Kauen oder Beißen erheblich beeinträchtigen. „Es gibt fünf Indikationsgruppen“, erläutert Dietmar Knappe vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg. Fallen Patienten in die Indikationsgruppen eins oder zwei, dann müssen sie die Behandlung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Geht die Behandlung zu Lasten der Kasse, dann übernimmt sie zunächst nur einen Teil der Kosten: 80% beim ersten Kind, ab dem zweiten Kind 90%. Die verbleibenden 10 oder 20% müssen die Eltern vorschießen, erklärt Knappe. Diesen Betrag bekommen sie erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse erstattet. Ziel sei es, dass Eltern ihre Kinder dazu bewegen, bei der Behandlung richtig mitzumachen.

Weitere Informationen: Einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungsmethoden bietet die Stiftung Warentest in der Ausgabe 7/2006 der Zeitschrift „test“. Das Heft kann telefonisch unter 018 05/00 24 67 oder im Internet unter www.test.de für 3,90 Euro zuzüglich Versandkosten nachbestellt werden. Der Artikel kann dort auch einzeln für zwei Euro als Download bezogen werden.