Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Vater, der seine Kinder bewusst nicht impfen lässt. Als mehrere ihrer Mitschüler an einer Waldorfschule im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Masern bekamen, schloss das Gesundheitsamt alle nicht geimpften Kinder vom Unterricht aus.
Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten. Gegen den Beschluss ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zulässig. (Az: VG 3 L 35.10)