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Schwimmhilfen schützen nicht vor dem Ertrinken

Kinder sollten beim Baden auch mit Schwimmhilfen beaufsichtigt werden, da diese sie nicht vor dem Ertrinken schützen. Besondere Gefahren lauern im Meer durch Strömungen und Wellengänge. Deshalb sollten Eltern jederzeit eingreifen können …

Ganz egal ob Kinder mit aufblasbaren Flügeln oder Wassernudeln ins Wasser gehen - einen sicheren Schutz vor dem Ertrinken bieten beide nicht. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn hin. Eine lückenlose Aufsicht im und am Wasser ist deshalb unerlässlich.

Kleinkinder können mit so genannten Auftriebsmitteln, etwa Flügeln oder Schwimmanzügen mit integrierten Auftriebskörpern, an der Wasseroberfläche gehalten werden. Voraussetzung ist, dass die Auftriebsmittel eng am Körper sitzen und ein Prüfzeichen haben. Doch Schwimmflügel alleine reichen nicht aus, um ein Kind vor dem Ertrinken zu schützen. Die Wachsamkeit der Eltern bzw. Aufsichtspersonen ist auch hier unerlässlich.

Pool-Nudeln oder Schwimmbretter sind eher dazu gedacht, das Schwimmen lernen zu unterstützen. Keinerlei Sicherheit vor dem Ertrinken bieten jedoch Schwimmreifen, -tiere oder Luftmatratzen. Dies sind lediglich Spielzeuge, die in tiefem Wasser gefährlich werden können.

„Schwimmhilfe“ ist nicht immer auch „Schwimmlernhilfe“ Produkte mit der Bezeichnung „Schwimmhilfe“ erfüllen nicht unbedingt die Anforderungen an „Schwimmlernhilfen“. Eltern sollten deshalb beim Kauf auf die aufgedruckte europäische Norm (EN) achten, rät der TÜV Rheinland in Köln.

“Schwimmlernhilfen“ der Klasse B - das sind Produkte, die am Körper getragen werden und das Schwimmenlernen erleichtern sollen - unterlägen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung. Sie müssten die Norm EN 13138-1 erfüllen, so der TÜV. Vorgeschrieben sei, dass die Norm gut sichtbar auf der Verpackung und dem Produkt selbst angebracht ist. Nicht fehlen dürften außerdem Angaben zum Gewicht des Benutzers und der Warnhinweis „Kein Schutz vor Ertrinken“.

Der TÜV warnt zugleich vor vermeintlichen „Schwimmhilfen“ mit der Kennzeichnung EN 71. Diese Norm stehe lediglich für die Sicherheit von Spielzeugen - aber nicht für „Schwimmlernhilfen“.

Gefahren im Meer nicht unterschätzenIm Meer können Kinder Strömungen und Wellengänge schlecht einschätzen. Genauso schwer fällt es ihnen, den Stand zu halten. Beim Spielen oder in einer Notsituation treten sie oft den Sand unter ihren Füßen weg und verlieren so den Halt, erläutert die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn. Dann ist die Gefahr groß, hinaus aufs Meer gezogen zu werden.

Deshalb müssen Eltern ihre Kinder beim Baden im Meer besonders gut im Blick haben. Außerdem sollten sie Strände wählen, die mit Rettungsschwimmern besetzt sind, rät die BAG. An solchen Stränden werden die rasch wechselnden Badebedingungen in der Regel durch Flaggen gekennzeichnet. Bei der gelben Flagge ist das Baden gefährlich. Kommt die rote Flagge hinzu, ist es strikt verboten.

Weitere Informationen zu Badeunfällen: www.wdr.de