Die Deutsche Liga für das Kind befürwortet die Überarbeitung des Sexualstrafrechts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kritisch sieht sie aber die Erweiterung der Straffähigkeit auf "Mitwisser". Die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch soll demnach mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können.
Nach der Deutschen Liga für das Kind dient dies mehr der Ermittlung der Täter als dem Wohl der Kinder. Es bestünde die Gefahr, dass dadurch die Tendenz zum Vertuschen eher noch gefördert werde. Da sich die Taten vor allem im häuslichen Bereich abspielten, könnten die Täter den Druck auf ihre Familienmitglieder erhöhen, wenn eine Pflicht zur Anzeige besteht. Auf der anderen Seite könnten Personen, denen sich das Kind anvertraut, in schwere Gewissenskonflikte geraten.