Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Sicheres Silvester 2007

Der Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI) rät, unbedingt die jeweiligen Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper zu beachten und keine Manipulationen vorzunehmen. Es dürfen nur amtlich zugelassene Feuerwerkskörper (erkennbar an einer BAM-Zulassungsnummer) verwendet werden und auch Kleinfeuerwerk, wie Knaller, Frösche, Schwärmer, gehört nicht in Kinderhände…

Der Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI) weist darauf hin, nur amtlich zugelassene Feuerwerkskörper (erkennbar an einer BAM-Zulassungsnummer) entsprechend ihrer Gebrauchsanweisung zu verwenden.

Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
  • Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
  • Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
  • Klasse IV: Großfeuerwerk

Kleinfeuerwerk, wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, darf nur von Personen über 18 Jahren erworben und nur im Freien abgebrannt werden (Klasse II: Kleinfeuerwerk erkennbar an der Zulassungs-Nr.: BAM-P II …). Kinder dürfen diese auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder und Jugendliche weiter. An Kinder unter 12 Jahren dürfen Feuerwerksartikel der Klasse I (Kleinstfeuerwerk, wie z.B. Tischfeuerwerk) nur dann abgegeben werden, wenn eindeutig sichergestellt werden kann, dass eine Verwendung nur unter Aufsicht von Erwachsenen erfolgen wird.

Eltern sollten immer darauf achten, dass ihre Kinder und sie selbst einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Feuerwerkskörpern haben! Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung - bei geschlossenen Fenstern - bleiben. Balkone eignen sich schon allein aus Platzgründen nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Versager dürfen auf keinen Fall zweimal gezündet werden. Blindgänger sollten Eltern am besten mit Wasser überschütten und entsorgen.

Weitere Informationen zur Sicherheit von Feuerwerkskörpern finden Sie auf der Seite des Verbandes der Pyrotechnischen Industrie (VPI): www.feuerwerk-vpi.de/