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Spezialnahrung künftig nur in Ausnahmefällen erstattet

Gemäß einer Veränderung der Arzneimittelrichtlinie zur enteralen Ernährung soll medizinisch notwendige Spezialnahrung von den gesetzlichen Krankenkassen künftig nur noch in Ausnahmefällen bezahlt werden. Von den Kürzungen betroffen sind u.a. Kinder, die an Phenylketonurie, einer seltenen Stoffwechselkrankheit, leiden…

Eine Veränderung der Arzneimittel-Richtlinie sieht Einschränkungen bei der Erstattung von Spezialnahrung vor. So könnten z.B. Säuglinge mit Phenylketonurie, einer seltenen Stoffwechselkrankheit, nicht mehr die lebensnotwendige Nahrung erhalten, die seit Jahren bei dieser Krankheit verwendet wird.

Bei Phenylketonurie leiden Betroffene unter einem Enzymmangel. Dadurch kann der Körper die Aminosäure Phenylalanin nicht weiterverarbeiten bzw. abbauen. Sie kann dann, wenn sie hohe Konzentrationen erreicht, zu einer Schädigung des Gehirns führen. Die Säuglinge würden dadurch in ihrer geistigen und motorischen Entwicklung schwer beeinträchtigt. Bisher kann diese Krankheit nur durch eine spezielle Diät behandelt werden, die Phenylalanin nur in sehr geringen Mengen enthält.