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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft ADHS des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands zum Barmer/GEK Arztreport 2013 vom 29.1.2013

Die ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) gehört zu den häufigsten Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter. Nach heutigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass ADHS eine neurobiologische Störung ist. Sie führt zu einer Fehlfunktion von neuronalen Netzwerken, die die Impulskontrolle, das Arbeitsgedächtnis und die Motivation steuern. Die Störung wird überwiegend vererbt, nur selten führen schädigende Einflüsse auf das Kind noch während der Schwangerschaft oder um den Geburtszeitpunkt zu einer ähnlichen Netzwerkstörung. Allerdings können ungünstige Lebensbedingungen die neuronalen Störungen und damit die klinische Symptomatik verstärken. Ein unbehandeltes ADHS kann, wie alle Langzeitstudien zeigen, zu einer gestörten psychosozialen Entwicklung führen.

Die ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) gehört zu den häufigsten Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter. Nach heutigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass ADHS eine neurobiologische Störung ist. Sie führt zu einer Fehlfunktion von neuronalen Netzwerken, die die Impulskontrolle, das Arbeitsgedächtnis und die Motivation steuern. Die Störung wird überwiegend vererbt, nur selten führen schädigende Einflüsse auf das Kind noch während der Schwangerschaft oder um den Geburtszeitpunkt zu einer ähnlichen Netzwerkstörung. Allerdings können ungünstige Lebensbedingungen die neuronalen Störungen und damit die klinische Symptomatik verstärken. Ein unbehandeltes ADHS kann, wie alle Langzeitstudien zeigen, zu einer gestörten psychosozialen Entwicklung führen. Folgen davon können fehlende soziale Integration, Schulabbruch, Arbeitslosigkeit und Depressionen sein. Außerdem kommt es überdurchschnittlich häufig zu Unfällen, Sucht, Kriminalität und Suizid.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass die Krankenkassen Barmer/GEK den Schwerpunkt ihres diesjährigen Arzneimittel-Reports auf die Epidemiologie und Therapie der ADHS legt. Allerdings können wir die Interpretation der in dem Report erhobenen Daten nicht nachvollziehen.

  • Schon die KIGGS-Daten (Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, nachzulesen im Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz 2007), aus dem Jahr 2007 zeigten: 7,9 % der Jungen und 1,8% der Mädchen im Alter von 0-17 Jahren erhielten die Diagnose ADHS. Dabei wurden 1,5% der Jungen und 0,3% der Mädchen mit Stimulantien behandelt. Sowohl die epidemiologischen Daten wie auch die Behandlungsquoten entsprechen den internationalen Daten und stellen weder eine Überdiagnostik noch eine medikamentöse Übertherapie dar.
  • Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, wenn in dem GEK/Barmer-Report von einer Modediagnose, Übertherapie und von „Schuldoping“ gesprochen wird (denn nur 20% aller Jungen und Mädchen mit einer ADHS werden medikamentös behandelt).
  • Es ist nicht nachzuvollziehen, wenn die Krankenkassenvertreter sich darüber beklagen, sie müssten für die Ruhigstellung von Kindern bezahlen. (Darum geht es bei der Therapie mit ADHS nicht: es werden Unaufmerksamkeit, Impulsivität und motorische Hyperaktivität behandelt).
  • Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ADHS durch Überforderung von jungen und unerfahrenen und sozial schwachen Eltern entstehen soll (ADHS wird vererbt, selbstbetroffene Jugendliche/Erwachsene haben (studienbelegt) früher eigene Kinder als nicht betroffene Erwachsene. Sie sind häufiger arbeitslos und/oder ohne Schulabschluss. Dies führt zu sozialen Problemen. Es ist daher zu erwarten, dass Kinder und Jugendliche von Eltern mit ADHS jüngere und sozial schwächere Eltern haben.

Anstatt Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern am meisten unter der ADHS leiden, für unfähig, Lehrer für uninteressiert und Ärzte für inkompetent und nachlässig zu halten und allen drei Gruppen Schuld zu zuweisen, sollten die Krankenkassen aus ihren Daten folgende Konsequenzen ziehen:

Die ADHS ist eine häufige und ernst zu nehmende Störung. Im Interesse des Kindeswohls ist eine frühzeitige, sorgfältige und validierte Diagnostik und Therapie unbedingt erforderlich. Es existiert seit 2009 der interdisziplinär erstellte ADHS-KBV-Vertrag, unterstützt vom Bundesgesundheitsministerium. Dieser Vertrag beinhaltet die Diagnostik und Therapie der ADHS, in Kooperation von Kinder-/Jugendärzten, Kinder-/Jugendpsychiatern und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten, mit adäquater Aufwandsentschädigung und einem gestaffelten therapeutischen Angebot. Dieser Vertrag wird bisher außer in Baden-Württemberg und Bremerhaven von nur von wenigen Krankenkassen übernommen. Es ist davon auszugehen, dass ein bundesweiter Einsatz des ADHS-KBV-Vertrages - incl. der Aufwandsentschädigung - die Diagnostik und Therapie der Kinder mit ADHS vereinheitlichen und verbessern würde. Die Krankenkassen und auch die GEK/Barmer sollten im Interesse des Kindeswohls den ADHS-KBV-Vertrag akzeptieren, umsetzen und bundesweit als Vertragspartner auftreten.

Dr. Kirsten Stollhoff, Vorsitzende der AG ADHS der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Dr. Klaus Skrodzki, stellvertretender Vorsitzender der AG ADHS der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Hamburg/Forchheim, am 1.2.2013