Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

STIKO empfiehlt RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab: BVKJ begrüßt die Empfehlung, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison. Dadurch soll die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen reduziert werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt diese Empfehlung, sieht jedoch deutlichen Bedarf zur Nachbesserung bei der praktischen Umsetzung der RSV-Prophylaxe.

„Dank der neuen Möglichkeit zur Primär-Prophylaxe mit einem langwirksamen Antikörper können gerade die kleinen Kinder endlich geschützt werden“, erklärt Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ e.V. „Die RSV-Infektionen haben in den vergangenen Wintern die Kinder- und Jugendarztpraxen und Krankenhäuser an ihre Grenzen gebracht. Diesbezüglich soll die RSV-Prophylaxe Abhilfe schaffen. „Wir müssen jedoch sicherstellen, dass eine ineffiziente Organisation keine neue Belastung erzeugt.“

Die Empfehlung der STIKO sieht vor, dass Neugeborene, die während der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, spätestens aber innerhalb der ersten Lebenswoche, erhalten sollen. „In Anbetracht der hohen bestehenden Belastung in den Praxen und Kliniken erscheint mir das Zeitfenster sehr eng gewählt“, erklärt Hubmann. „Auch für die Eltern ist es nicht ideal. In der ersten Woche nach der Geburt haben sie zahlreiche andere medizinische Entscheidungen zu treffen. Ein realistischerer Zeitansatz wäre der Zeitraum bis zur U3, die zwischen der 4. und 5. Lebenswoche stattfindet.“

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab gemäß der STIKO-Empfehlung möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. „Ich weiß nicht, wie wir 350.000 bis 400.000 Kinder innerhalb weniger Wochen, von denen auch noch in vielen Bundesländern zwei Wochen Schulferien sind, impfen sollen. Gerade bei einer neueingeführten Impfempfehlung ist oft ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand erforderlich“, so Hubmann. Auch hier appelliert der BVKJ für ein weiter gefasstes Zeitfenster.

Für die Kinder- und Jugendärzt*innen in Praxen und Kliniken wird es in den kommenden Monaten zu einer großen Herausforderung werden, den Erziehungsberechtigten die Notwendigkeit und Funktionsweise der Impf-Prophylaxe darzulegen „Dieser zusätzliche Aufwand muss auch finanziell angemessen honoriert werden“, fordert der BVKJ-Präsident.

Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Finanzierung der ärztlichen Leistungen aber völlig ungeklärt. Medizinisch handelt es sich bei dem jetzt verfügbaren Produkt um eine Passivimpfung. Hierfür ist neben der umfangreichen Aufklärungsarbeit bei den Eltern auch die volle fachärztliche Kompetenz bei der Durchführung der Impfungen notwendig. Um die Immunisierung allen Kindern zugänglich zu machen, müssen sehr kurzfristig die hierfür notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit die Umsetzung rechtzeitig zum Beginn der RSV-Saison begonnen werden kann.

„Das Bundesgesundheitsministerium ist schon vor über einem Jahr auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden. Trotzdem ist seither nichts passiert. Wenn eine Empfehlung zur RSV-Impf-Prophylaxe eingeführt wird, muss auch die Möglichkeit einer Vergütung geschaffen werden. Wenn jetzt eine umfangreiche neue Leistung gänzlich ohne Vergütung eingeführt werden sollte, stellt dies eine massive Belastung der Praxen dar und kann von uns so nicht akzeptiert werden.“

BVKJ-Pressemeldung

_____________________________
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.bvkj.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werde
n.