Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKIND) befürchtet, dass durch das neue Abrechnungssystem über Fallpauschalen die qualifizierte Versorgung von Kindern in Krankenhäusern noch mehr gefährdet ist.
Stationäre Leistungen wurden bisher nach Tagespflegesätzen bezahlt, d.h. die Bezahlung orientierte sich an der Aufenthaltsdauer der Patienten im Krankenhaus. Bei der Vergütung nach Fallpauschalen erfolgt die Kostenerstattung über bestimmte Diagnosegruppen (DRGs: Diagnosis Related Groups). Unter den derzeitigen über 800 DRG-Pauschalen sind nur 23 speziell auf die Kinder- und Jugendheilkunde ausgerichtet - insbesondere für schwerkranke Früh- und Neugeborene. Die Betreuung von Kindern ist aber zeit- und personalintensiv. Sie erfordert darüber hinaus nicht nur von den Kinder- und Jugendärzten eine spezielle Ausbildung, sondern auch vom Pflegepersonal. Nur genügend Fachkräfte und Personal ermöglichen flexible Besuchzeiten, die Mitaufnahme von Eltern und kindgerechte Stationen.