Die Grenze für den Jugendarzt ist dort zu ziehen, wo der Jugendliche aufgrund mangelnder Einsichts- und Urteilsfähigkeit über den medizinischen Sachverhalt nicht selbst entscheiden kann. In diesem Fall kann der Jugendliche nicht rechtswirksam in die Behandlung einwilligen. Dann muss der Jugendarzt die Eltern in die Untersuchung und Behandlung einbeziehen. Überwiegend wird diese Einsichtsfähigkeit bei Jugendlichen ab 14 Jahren angenommen. „Ohne diese Zusicherung, dass das Gespräch vertraulich ist, würden Teenager vermutlich nicht über persönlich wichtige Themen oder Sorgen sprechen“, weiß Dr. Uwe Büsching, Kinder- und Jugendarzt sowie Sprecher des Ausschusses Jugendmedizin beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Einer aktuellen amerikanischen Untersuchung zufolge nutzen Teenager das persönliche Gespräch mit ihrem Jugendarzt u.a., um über emotionale oder psychische Probleme, den Umgang mit Drogen, Alkohol und oder Zigaretten, schulische Leistungen, Übergewicht, Bewegung oder manchmal auch Verhütung oder sexuelle Orientierung zu sprechen.
„Jungen Erwachsenen, die als Heranwachsende Gelegenheit hatten, alleine mit ihrem Jugendarzt zu sprechen, fällt der Übergang in die Erwachsenenmedizin auch leichter, denn sie haben schon erste Erfahrungen mit Arzt-Patienten-Gesprächen bei ihrem vertrauten Jugendarzt sammeln können. Sie lernen so in der Phase des Erwachsenwerdens langsam Eigenverantwortung auch in Bezug auf ihre Gesundheit zu übernehmen“, betonte Dr. Büsching, der auch Vorstandsmitglied des BVKJ ist. "Jugendliche brauchen Zeit zum Denken, zum Antworten - aus Zeitersparnis ist eine im Vorfeld des Gespräches eingesetzte Gesundheitscheckliste und/oder ein Fragebogen für das Gespräch unterstützend."
Heranwachsende können zwar auf viele Quellen (soziale Medien und Internet) zugreifen. Wenn es um sensible Themen geht, wie z.B. Eltern, Gleichaltrige, Sexualität, sind die Informationen nicht immer zielführend oder unvollständig im Vergleich zu der spezifischen und individuell zugeschnittenen Beratung, die der Jugendarzt geben kann.
Die erste Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) gehört zum festen Bestandteil der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen, sie muss im Zeitfenster zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis ein Tag vor dem 15. Geburtstag) stattfinden. Für die zweite Jugenduntersuchung J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren übernehmen nicht allen Krankenkassen die Kosten.
Quelle: <link https: www.mdedge.com pediatrics article business-medicine confidential-parent-free-discussion-should-occur-age-13 _blank external-link-new-window external link in new>Pediatric News, <link http: pediatrics.aappublications.org content early peds.2018-1403.long _blank external-link-new-window external link in new>Pediatrics, <link https: www.aerztezeitung.de praxis_wirtschaft recht article aerzte-aufgepasst-jungen-patienten-lauern-juristische-fallstricke.html _blank external-link-new-window external link in new>Ärzte Zeitung
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