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Telefon-Hotline für Mutter-Kind-Kuren

Nach der Gesundheitsreform wissen viele Eltern nicht, ob sie mit ihren Kindern noch einen Anspruch auf Kuren haben – sei es zur Vorsorge oder Rehabilitation. Deshalb will die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. im Rahmen einer Hotline Eltern über Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren informieren…

Vielen Eltern ist unklar, zu welchen Bedingungen Mütter und Kinder nach der Gesundheitsreform noch einen Anspruch auf Vorsorge oder Rehabilitation haben. Meist wissen sie auch nicht, an wen sie sich mit diesen Fragen wenden könnten. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. (KAG Müttergenesung) möchte Eltern bei der Beantragung einer Kur, beim Thema „Zuzahlung“ und allen weiteren daraus entstehenden Problemen mit ihrer neuen Hotline 0180 / 140 0 140 (4,6 ct/ min) behilflich sein. Zusätzlich können sich Eltern dort über Kontaktadressen in Wohnortnähe informieren. Auf der Internetseite der KAG Müttergenesung www.kag-muettergenesung.de sind zudem alle wichtigen Informationen rund um das Thema "Rehabilitation und Vorsorge" zu finden.

Kuren mit Kindern dauern in der Regel drei Wochen (Regeldauer). Verlängerungen sind aber aus medizinischen Gründen möglich. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Zuzahlungen leisten, d.h. das begleitende Elternteil muss etwas zahlen, das Kind jedoch nicht. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Tag derzeit 10 €. In besonderen Fällen kann die Zuzahlung bezuschusst werden.