Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Telefonhotline zum Thema Mutter-Kind-Kuren

Der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e.V. steht Müttern und Vätern, die sich für eine Mutter/Vater-Kind-Kur interessieren, rund um die Uhr zur Verfügung. Zusätzlich bietet die AWO-Webseite Informationen zu diesem Thema...

Da viele Eltern nach der Gesundheitsreform verunsichert sind und nicht wissen, ob und zu welchen Bedingungen Mütter/Väter und Kinder noch einen Anspruch auf eine gemeinsame Kur haben, steht der AWO-Bundesverband rund um die Uhr mit einer Telefonhotline (01803/34 47 23 für 9 Ct. pro Minute) für Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus ermöglicht die Webseite des Verbandes (www.awokuren.de) eine Kliniksuche nach Indikationen und Standorten und informiert über die Leistungen der Mutter-Kind-Kliniken.

Für eine Mutter/Vater-Kind-Kur muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse, sie entscheidet auch über den Kurantrag. Das jeweilige Elternteil muss nur eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten (je nach Einkommen kann es auch einen Zuschuss für die Zuzahlung geben), für Kinder werden keine Zuzahlungen erhoben. In der Regel dauert die Kur 21 Tage, aber in begründeten Fällen kann auch eine Verlängerung beantragt werden.