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Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Vor der Bundestags-Anhörung des Gesundheitsausschusses warnen die Kinder- und Jugendärzte: "Geplantes Gesetz darf nicht die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährden!"

Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht u. a. vor, dass die Niederlassungsbegrenzung in der Kinder- und Jugendmedizin zeitweilig ausgesetzt wird. Mehr dringend benötigte Kinder- und Jugendarztpraxen sollen dadurch entstehen. Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wird diese Regelung die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in vielen Regionen Deutschlands jedoch eher verschlechtern.

„Die zeitweilige Aussetzung der Niederlassungsbegrenzung wird einen Run auf attraktive Standorte auslösen, aber keine einzige dringend benötigte Kinder- und Jugendarztpraxis in unterversorgten ländlichen oder sozial schwierigen städtischen Regionen schaffen", so BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach heute in Berlin. „Den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern in unterversorgten Gebieten, die heute schon lange auf einen Termin beim Kinder- und Jugendarzt warten müssen, wird die Aufhebung der Zulassungsbeschränkung also nicht helfen.

Das geplante TSV-Gesetz fördert zudem die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Dort findet aber eher pädiatrische Spezialversorgung anstelle von hausärztlicher Grundversorgung statt. Eltern wünschen sich für ihre Kinder jedoch eine Ärztin oder Arzt, die oder der ihr Kind über viele Jahre begleitet, seine Entwicklung kennt, weiß, wann das Kind etwa Förderung braucht oder wann seine eigenen Entwicklungskräfte ausreichen. Auch diese Entwicklung halten wir für bedenklich.

Was wir dagegen fordern:

  • Aufhebung der Zulassungsbeschränkung ausschließlich für unterversorgte ländliche oder sozial schwache Gebiete!
  • Neu entstehende Sitze nur mit zusätzlichen Krankenkassenmitteln!
  • Stärkung der Pädiatrie durch mehr Medizinstudienplätze!
  • Besserstellung der sprechenden Medizin!
  • Stärkung der Pädiatrie durch bessere verbindliche Repräsentanz in der medizinischen Selbstverwaltung, d.h. KBV und KVen!
  • Mehr Geld für die aufwändige Koordination, die Kinder- und Jugendärzte übernehmen, und für die Behandlung chronisch kranker Patienten!"

Der BVKJ hat die hier genannten Forderungen in einem Schreiben zusammengefasst und sie an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses geschickt. Dr. Thomas Fischbach: „Unsere Politiker stellen in diesen Tagen die Weichen für die medizinische Versorgung unserer Patienten. Wir hoffen, dass wir als Advokaten der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen Gehör finden."

Hier zur <link https: www.bvkj.de fileadmin pdf bvkj stellungnahme_bvkj_zum_gesetzesentwurf_tsvg_101218.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des BVKJ, die wir an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses anlässlich der öffentlichen Anhörung gesendet haben: <link https: www.bvkj.de fileadmin pdf bvkj stellungnahme_bvkj_zum_gesetzesentwurf_tsvg_101218.pdf _blank external-link-new-window external link in new>BVKJ.de

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