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Tipps für kleine Nahrungsmittelallergiker

Seit dem 25.11.2005 müssen in ganz Europa die 12 wichtigsten Allergene auf Verpackungen gekennzeichnet werden. Doch gerade Obst- und Gemüsesorten, wie Erdbeeren, Äpfel, Orangen, Karotten, die häufig allergische Reaktionen auslösen, müssen nicht auf dem Etikett erscheinen. Die meisten pflanzlichen Allergene werden durch Erhitzung zerstört, so dass Eltern mit selbst zubereiteten bzw. abgekochten Speisen und Trennkost bekannte Allergieauslöser vermeiden können...

Die Kennzeichnungspflicht von Allergenen seit dem 25.11.2005 erleichtert Eltern, deren Kinder unter einer Nahrungsmittelallergie oder- unverträglichkeit leiden, die Auswahl der Lebensmittel. Diese Verordnung gilt in ganz Europa und erfasst die 12 wichtigsten Allergene, auch wenn sie nur in kleinsten Mengen in dem Produkt enthalten sind (glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite). „Obst- und Gemüsesorten, wie Erdbeeren, Äpfel, Orangen, Karotten, die häufig allergische Reaktionen auslösen, müssen aber nicht auf dem Etikett erscheinen, da die meisten pflanzlichen Allergene durch Erhitzung zerstört werden. Mit selbst zubereiteten bzw. abgekochten Speisen und Trennkost können Eltern bekannte Allergieauslöser aber jederzeit vermeiden“, rät Frau Dr. Gunhild Kilian-Kornell, Kinder- und Jugendärztin sowie Pressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Hält sich der kleine Allergiker alleine bei Verwandten und Bekannten auf, so sollten diese eine Liste der Lebensmittel erhalten, die das Kind nicht essen darf. Auch die Kindergärtnerinnen bzw. das Lehrpersonal sollten über die Nahrungsmittelallergie oder- unverträglichkeit unterrichtet sein. Wichtig ist darüber hinaus, dass Eltern ihr Kind ermahnen, nicht bei Freunden „mal abzubeißen“. „Macht die Familie Urlaub im Hotel, sollte sie sich vorab erkundigen, ob ihr Kind ein gesondert zubereitetes Essen erhalten kann. Beim Frühstück bergen kleine abgepackte Portionen ein besonderes Risiko, denn für sie gilt auch in europäischen Ländern keine Kennzeichnungspflicht“, erklärt Dr. Kilian-Kornell. Bei Kindern und Jugendlichen treten Nahrungsmittelallergien häufiger auf als bei Erwachsenen. Etwa 4 bis 6% der Kinder leiden unter Lebensmittelallergien bzw.
-unverträglichkeiten, während etwa 1 bis 3% der Erwachsenen davon betroffen sind.