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Unfall im Kindergarten: Zum Kinder- und Jugendarzt gehen oder Kita melden

Verletzt sich ein Kind in der Kindertagesstätte oder auf dem Weg dorthin, dann übernimmt die Unfallversicherung der Tageseinrichtung die Kosten. Sicherheithalber sollte der Unfall schriftlich festgehalten werden...

Verletzt sich ein Kind im Kindergarten, sollte das in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Denn Kinder sind während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Wenn dort oder auf dem Weg in die Kita ein Unfall geschieht, übernimmt die Versicherung die Kosten, erklärt Melanie Lorenz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin. Bekommt die Erzieherin nichts von dem Unfall mit, sollten die Eltern ihn der Kita melden.

Gehen die Eltern mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendarzt, müssen sie dort auf den Unfallort hinweisen. Dann rechnet der Kinder- und Jugenarzt mit der Unfallkasse ab, erläutert Lorenz. Ist dem Kind aber nichts Schlimmes passiert, verzichten die Eltern auf den Arztbesuch und entstehen entsprechend keine Kosten, werde nichts bei der Unfallkasse dokumentiert.

Aber auch in diesem Fall ist es wichtig, dass der Unfall mit Datum und Hergang in der Kita in einem so genannten Verbandbuch eingetragen wird. „Das erhalten die Einrichtungen kostenlos von der Unfallversicherung“, erklärt Lorenz. Sollte es durch einen Bagatellunfall doch zu Folgeschäden kommen, könnten diese so mit dem nicht angezeigten Unfall in Verbindung gebracht werden. Das ist wichtig, damit die Unfallkasse tätig wird.

Weitere Informationen: Die Gesetzliche Unfallversicherung hat die Broschüre „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ herausgebracht, die kostenlos unter http://regelwerk.unfallkassen.de heruntergeladen werden kann.