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Unterwegs mit dem Fahrrad – auf Kindersicherheit achten

Die Fahrradsaison hat begonnen. Eltern sollten ihre Kinder sorgfältig darauf vorbereiten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, raten die nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte...

Frühestens mit fünf Jahren aufs Rad: „Frühestens mit fünf Jahren und nur wenn das Kind sicher mit dem Roller unterwegs ist, Geschwindigkeit und Abstände gut einschätzen kann, sollte es mit dem Fahrrad fahren,“ rät Dr. Hermann-Josef Kahl, Sprecher der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte. „Eltern sollten das Radfahren und die Handzeichen mit ihrem Kind zunächst im Park üben. Zusätzlich sollten sie mit ihm die wichtigsten Verkehrsregeln besprechen.“

Helm aufsetzen!
Ein Helm ist absolutes Muss, denn er schützt vor Kopfverletzungen. Dr. med. Hermann-Josef Kahl: „Kinder kommen nicht unters Auto, sondern werden bei einem Zusammenstoß meist gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Ein Helm kann in dieser Situation schwere und dauerhafte Verletzungen verhüten. Dazu muss der Helm allerdings gut sitzen, dh den Kopf fest umschließen. Keinesfalls sollte er „auf Vorrat“ zu groß gekauft werden oder von den älteren Geschwistern auf die jüngeren „weiter vererbt“ werden. Und natürlich muss der Helm sicherheitsgeprüft sein. Alte Helme, die viel in der Sonne gelegen haben und die häufig auf den Boden gefallen sind, können Risse haben und daher beim Unfallschutz versagen.

Straße, Radweg oder Bürgersteig?
Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Bürgersteig fahren - selbst wenn ein Radweg vorhanden ist. Was viele Eltern nicht wissen: fährt die Familie gemeinsam Rad, müssen die Kinder, die noch nicht acht Jahre alt sind, einen anderen Weg fahren als die Eltern. Denn die Erwachsenen dürfen schließlich nicht den Gehweg benutzen und die ganz Kleinen dürfen eben nicht auf die Straße. Die Kinder müssen aber auf dem Bürgersteig besonders vorsichtig gegenüber den Fußgängern sein. Beim Überqueren von Straßen müssen die Kinder außerdem absteigen.

Acht- und neunjährige Kinder dürfen mit dem Rad den Bürgersteig benutzen. Ab dem zehnten Geburtstag muss dann aber wie ein Erwachsener auf der Straße bzw dem Radweg gefahren werden.