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Verbesserungen in der Jugendhilfe treten in Kraft

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Kinder und Jugendliche sollen dadurch besser unterstützt werden können. Durch KICK erhält das Jugendamt u.a. mehr wirtschaftliche Hilfe...

KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterent-wicklungsgesetz), das seit 1. Oktober in Kraft getreten ist, stärkt die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz des Jugendamtes. Es soll Kinder u.a. vor einer Gefährdung wie Misshandlung in Kooperation mit anderen Institutionen schützen. Leistungen sollen gezielt Jugendlichen zugute kommen, die Unterstützung brauchen. Dazu wurden zielgenauere Leistungsvoraussetzungen geschaffen. Eltern sollen nur entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt werden.

Zusätzliche Erleichterung bei der Kinderbetreuung
Laut KICK sollen Eltern bei der Auswahl eines Betreuungsangebotes für ihr Kind nun nicht mehr auf Gemeindegrenzen beschränkt sein, sondern auch eine Tageseinrichtung oder eine Tagesmutter in der Nähe des Arbeitsplatzes oder in der Nachbargemeinde wählen können. Auch die Erlaubnispflicht für Tagespflegeeltern ist durch KICK erleichtert. Sie soll zukünftig für bis zu fünf Kinder gelten und muss nicht mehr wie bisher für jedes einzelne Kind beantragt werden. Für eine gelegentliche Betreuung, Nachbarschafts- und Verwandtenhilfe ist keine Erlaubnis notwendig.