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Verbot von Schönheits-OPs für Jugendliche gefordert

10% der Schönheitsoperationen werden an jungen Menschen unter 20 Jahren durchgeführt. Insbesondere bei Minderjährigen besteht die Gefahr einer längerfristigen körperlichen oder psychischen Schädigung. Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hat deshalb ein Verbot von Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation bei unter 18-Jährigen gefordert...

Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hat ein Verbot von Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation an unter 18-Jährigen gefordert. Das müsse im Kinder- und Jugendschutzgesetz verankert werden, so die Abgeordnete. Generell müsse die Operationspraxis verbessert werden. Nur Ärzte mit einer Zertifizierung sollten in der ästhetisch-plastischen Chirurgie tätig, gewerbliche Institute rechtlichen Standards unterworfen sein.

Schönheitsoperationen sind auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Zahl solcher Operationen werde jährlich auf mehr als eine Million geschätzt - vorgenommen von Ärzten mit und ohne fachspezifischer Ausbildung. Auch die Brustoperation zum Abitur und die Nasenkorrektur als Geschenk sei längst Realität in Deutschland. Nach Verbandsangaben gibt es bundesweit im Jahr 360.000 Schönheitsoperationen, davon werden 10% an Menschen unter 20 Jahren vorgenommen.

Auch die Zulassungspraxis für Ärzte muss laut Connemann geändert werden. Für einen bundesweit eingeführten Titel "Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie" wie in Bayern spricht sich auch die Vizepräsidentin der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgie (VDPC), Dr. med. Marita Eisenmann-Klein, aus. "Bislang kann jeder Facharzt Schönheitsoperationen vornehmen."