Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Verbrannt, verbrüht – was nun?

Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ Fokus des Aktionstages 2022 liegt u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes.

Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie? Auf diese und weitere Fragen möchte Paulinchen e. V., Initiator des Aktionstages, mit vielen bundesweiten Aktionspartner*innen am 7. Dezember eingehen.

Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., weiß: „Über die Beratungshotline von Paulinchen machen wir die Erfahrung, dass Eltern und Bezugspersonen von Kindern nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall oft unsicher sind, ob sie richtig reagiert haben“. Die bestmögliche Versorgung jedes einzelnen brandverletzten Kindes ist ein großes Anliegen von Paulinchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen, das Absetzen des Notrufs, die Rettungskette, die Behandlung im Krankenhaus und darüber hinaus werden Themen des diesjährigen „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember sein.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), fordert: „Alle Eltern sollten wissen, wie sie im Notfall richtig handeln. Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind kann man beispielsweise in Erste-Hilfe-Kursen erlernen. Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden. Bei einer Verbrennung gilt: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Bei einer Verbrühung muss dem Kind die durchnässte Kleidung einschließlich Windel sofort ausgezogen werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für ca. 10 Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.“

Dr. Mechthild Sinnig, ärztliche Leiterin des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder der Kinderklinik auf der Bult in Hannover und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“, berichtet: „Auf eine Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes folgt häufig eine extrem langwierige und schmerzhafte Behandlung. Hauttransplantationen, Korrekturoperationen und psychische Traumata können Folgen einer thermischen Verletzung sein. Deshalb ist eine Versorgung dieser Kinder durch Spezialist*innen für Verbrennungsbehandlung entscheidend.“ In Abhängigkeit von der Verletzungsschwere sollten Kinder mit thermischen Verletzungen entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder versorgt werden. Diese Kliniken werden vom Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ der Deutschen Gesellschaft für
Verbrennungsmedizin (DGV) mit dem Gütesiegel „Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder“ ausgezeichnet und erfüllen alle Voraussetzungen für eine fachgerechte und kindgerechte Behandlung dieser komplexen Verletzungen.

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinder- und Jugendarzt oder Ihrer Kinder- und Jugendärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganz Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15% der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.
  • Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.
Segeberger Chaussee 35 I 22850 Norderstedt
Vorsitzende: Susanne Falk
Vereinsregister: Amtsgericht Kiel VR 5210 KI
Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN: DE54 2512 0510 0008 4794 00
BIC: BFSWDE33HAN
Tel.: 040 529 50 666
E-Mail: info@paulinchen.de

www.paulinchen.de

Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite <link http: www.paulinchen.de _blank external-link-new-window external link in new>www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte aufgelistet.

Quelle: <link https: www.paulinchen.de fileadmin paulinchen _blank external-link-new-window external link in new>Paulinchen - Initiatie frü brandverletzte Kinder e.V.