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Vereinbarung BVKJ und DRV Baden-Württemberg: Zwei Arztgespräche nach der Reha werden bezahlt

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine Vereinbarung zur Verbesserung der Kinder- und Jugendrehabilitation abgeschlossen ...

Die neue „Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der in der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen erzielten Ergebnisse“ sieht vor, dass nach Ende der stationären Rehabilitation ein Rückkehrgespräch und 6 Monate später ein Beurteilungsgespräch stattfinden. Beide Arztgespräche werden von der DRV Baden-Württemberg jeweils mit € 25,20 vergütet. Als Nachweis der Gespräche ist der Rentenversicherung ein Dokumentationsbogen (incl. Honorarabrechnung) zuzusenden.

Hubert Seiter, der Erste Direktor der DRV Baden-Württemberg, sieht in Rehabilitationsmaßnahmen eine gute Investition in die Schul- und Ausbildungs- sowie die künftige Erwerbsfähigkeit. Das betonte er im Frühjahr bei einem Treffen mit dem Landesverband des BVKJ in Stuttgart.

Gerade bei chronischen Erkrankungen, bei denen auf Grund schwieriger psychosozialer Begleitumstände eine ausreichende Therapie im ambulanten Setting allein nicht möglich gewesen ist, können diese Follow-up-Termine nach der stationären Rehabilitation zu einer deutlich verbesserten Stabilisierung im häuslichen Umfeld beitragen, bekräftigt Dr. Klaus Rodens, Landesvorsitzender des BVKJ.

Die DRV in Baden-Württemberg will die Antragstellung zur Kinder- und Jugendrehabilitation erleichtern, die Zahl der Maßnahmen deutlich steigern und die Nachhaltigkeit verbessern. Sichtbar ist das bereits an der deutlich verbesserten Bewilligungspraxis. Seit dem Treffen wurden 80% der Anträge genehmigt.

Die neuen Anträge sind zu finden unter: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de, dann: Formulare und Publikationen > Formulare > Rehabilitation > Formularpaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für nichtversicherte Angehörige