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Vereinbarung über gemeinsames Sorgerecht

Um ein gemeinsames Sorgerecht erfüllen zu können, müssen getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern in wichtigen Fragen ein Mindestmaß an Übereinstimmung erzielen. Mit einem Vertrag zur Ausübung der gemeinsamen Sorge können Eltern sich tägliche Streitereien ersparen und gegenüber Kindern klare Grenzen zeigen...

Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 behalten immer mehr Eltern nach der Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Um Punkte, die häufig zu Streitigkeiten führen können, im Vorfeld zu klären, hat der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) für diese Eltern einen Vordruck für einen Vertrag zur Ausübung der gemeinsamen Sorge erarbeitet.
Er soll die Verständigung zwischen Müttern und Vätern u.a. bei folgenden Punkten erleichtern:

  • Bei wem verbringen die Kinder welche Ferien bzw. Freizeiten?
  • In welchen Abständen besuchen die Kinder den außerhalb wohnenden Elternteil?
  • Wer übernimmt zu welchen Anteilen die Kosten z. B. von der Klassenfahrt oder anderen Ausgaben?
  • Es können auch besondere Erziehungsziele, wie z.B. eine gemeinsame Richtlinie für den PC- und TV-Konsum des Kindes, aufgenommen werden.

Weitere Informationen:
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
Hasenheide 70
10967 Berlin
Tel.: 030-695 97 86
Internet: www.vamv.de