Um Kindesvernachlässigung bzw. -misshandlung wirksam einzudämmen, muss der Gesetzgeber wesentlich mehr tun, als verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen einzuführen. Früherkennungsuntersuchungen sind ein ganz wichtiger Teil der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Im Sinne des Kindeswohls müssen zur Verhinderung von Kindesvernachlässigung bzw. -misshandlung viele Berufsgruppen in Teams zusammenarbeiten und möglichst alle Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern aufsuchend engmaschig betreuen. Der BVKJ hat dazu konkrete Vorschläge unterbreitet und arbeitet gern in solchen Netzwerken mit. Aber es ist auch dringend erforderlich, dass das derzeitige Vorsorgeprogramm inhaltlich und von der Frequenz den Erfordernissen der zeit angepasst wird. Dazu hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ein Konzept mit vier zusätzlichen, inhaltlich völlig neu gestalteten Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche entwickelt.
Kritik an Krankenkassen
Leider haben sich bislang nur wenige Krankenkassen bereiterklärt, ihren Versicherten zumindest einen Teil dieser innovativen Kindervorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Sonderverträgen gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen. Insbesondere die großen Kassen wie IKK, Bundesknappschaft, DAK, BEK und Techniker-Krankenkasse tun sich hier sehr schwer. Im Interesse besonders der benachteiligten Kinder und Jugendlichen fordert der BVKJ hier mehr Engagement der gesetzlichen Krankenkassen und politischen Druck auf die Selbstverwaltungsorgane.
Besonders die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen im eigentlich reichen Deutschland muss durch wirksame Maßnahmen nachhaltig verbessert werden. Kinderrechte müssen in unserer Gesellschaft einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen. Kinder und Jugendliche müssen in die Entscheidungen eingebunden werden, denn es geht um ihre Zukunft.