Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, können schwere Schleimhautschäden drohen. „Wir raten dazu, Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren“, sagt Professor Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte das Kind umgehend in einer Klinik untersucht werden.“ In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR mehrere hundert Fälle von verschluckten Knopfzellen aus Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt.
Knopfzellenbetriebene Geräte sind besonders in der Weihnachtszeit allgegenwärtig. Damit steigt die Gefahr, dass insbesondere Säuglinge und Kleinkinder die kleinen Batterien in die Hände bekommen und verschlucken. Spielzeug mit Knopfzellen, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist (zum Beispiel durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Doch es sind noch viele weitere Produkte wie LED-Teelichter, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik, Thermometer und Fernbedienungen auf dem Markt, welche das gleiche Sicherheitsrisiko für Kinder bergen. Solche Produkte sollten generell außer Reichweite von kleinen Kindern gelagert werden. Dies gilt auch für Verpackungen mit neuen sowie für gebrauchte Knopfzellen. Leere Knopfzellen sollten möglichst rasch entsorgt werden.
Gefahr des Steckenbleibens in der Speiseröhre
Oft wird das Verschlucken einer Knopfzelle zuerst nicht bemerkt. Besonders gefährlich ist es, wenn diese in der Speiseröhre stecken bleibt. Durch den Kontakt mit der feuchten Schleimhaut kommt es zum Stromfluss. Dieser sorgt für eine chemische Reaktion, welche in Folge zu schweren innerlichen Verätzungen führen kann.
Zunächst treten oft keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein auf. Nach einigen Stunden können sich Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten einstellen. Im weiteren Verlauf kommt es zunehmend zu Gewebeschäden an der Kontaktstelle zwischen Knopfzellen und Speiseröhre, die zu Blutungen und zum Absterben von Gewebe führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig verengen. In seltenen Fällen können diese Komplikationen zum Tod führen.
Das Risiko, in der Speiseröhre steckenzubleiben, ist insbesondere bei großen Knopfzellen (ab 20mm) erhöht. Weiterhin gilt, dass die zu erwartenden gesundheitlichen Schäden umso größer sein können, je stärker die Batterie geladen ist und je länger die Knopfzelle in der Speiseröhre verbleibt. Wenn die Knopfzelle die Speiseröhre passieren kann, sind dagegen nur selten Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist aus, das natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle abzuwarten.
Das BfR rät bereits bei begründetem Verdacht auf Verschlucken einer Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in einer Kinderklinik. Gleiches gilt natürlich auch, wenn jene möglicherweise in Ohr oder Nase gesteckt wurde.
Ärztinnen und Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese Meldungen umfassen neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen Verätzungsrisiken. Eine in 2023 verabschiedete Änderung des Chemikaliengesetzes sieht zudem vor, dass ab dem Jahr 2026 ein Nationales Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet wird. Dadurch können erstmals Informationen über Vergiftungsfälle in ganz Deutschland zentral gesammelt werden. Diese sollen zur Früherkennung von Risiken und zur Risikominderung beitragen.
Hinweise, wie bei Vergiftungsunfällen zu verfahren ist und weitere Tipps für einen kindersicheren Haushalt finden sich in der BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“.
Weitere Informationen:
Die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ gibt Tipps zur Prävention von Vergiftungen und Hinweise zur Ersten Hilfe:
www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html
Fragen und Antworten zu Knopfzellen
www.bfr.bund.de/de/gefaehrliche_veraetzungen_im_hals__fragen_und_antwort...
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Dr. Suzan Fiack, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
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Quellen: idw-online.de, BfR
idw-online.de/de/news844053
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2024/37/verschluckte_knopfzellen_koennen_bei_kleinkindern_zu_schweren_gesundheitsschaeden_fuehren-318009.html